Wiedereingliederung
Hallo liebes Forum,
eine Mitarbeiterin im Schwerstmehrfachbehindertenwohnheim ist lange krank gewesen. Diese möchte jetzt mit dem Hamburger Modell wieder einsteigen. Für diese Mitarbeiterin ist es laut Gespräch schon schwierig wieder in den vorhandenen Schichtdienst einzusteigen. Der Arbeitgeber hat aber keine andere Arbeitstätigkeit zur Verfügung, sodass sie nicht im Haus anders eingesetzt werden kann.
Welche Möglichkeiten hat jetzt der AG sowie die MA sollte sie nicht in der Lage sein den Beruf wieder aufnehmen zu können?
Community-Antworten (14)
05.01.2017 um 15:34 Uhr
Wurde ein BEM gemacht?
05.01.2017 um 15:37 Uhr
Evtl. Integrationsamt einschalten!! Habt ihr eine SBV?
05.01.2017 um 16:01 Uhr
Verstehe das Problem nicht.
Während der Wiedereingliederung ist die ANin weiterhin AU und erhält Krankengeld. Sie ist also keine Arbeitskraft die der Arbeitgeber finanzieren muss, sondern ein quasi zusätzliche Arbeitskraft. Insofern sollte es dem Arbeitgeber leicht fallen sie während des Hamburger Modells einzusetzen.
05.01.2017 um 16:05 Uhr
Ohne den Betrieb näher zu kennen: Es erscheint mir eher zweifelhaft, dass der AG im Haus nur Schichtdienst einsetzen kann. Habt ihr diese Aussage wirklich überprüft?
05.01.2017 um 16:34 Uhr
Zu Pjöööng noch ergänzend: Auch ein Schichtdienst steht hier erst einmal nicht im Fokus, es handelt sich um einen Arbeitsversuch, welcher in der Tageszeit stattfindet, welche der AN gesundheitlich zuzumuten ist.I.d.R. kann der Behandelnde auch hier eine Empfehlung geben.
Ergänzend zu moreno: Ein BEM sollte sein, da ab 6 Wochen AU verpflichtend und könnte z.B. ergeben, das der AG die AN für eine Zeit x auch nach der Wiedereingliederung nach HH Model in der Tagschicht / Nachtschicht weiterbeschäftigt.
ergänzend zu stefanmann: Ihr seit ein Haus für Mehrfachschwerstbehinderte, da solltet ihr die passenden Ansprechpartner der Integrationsfachdienste eigentlich kennen.
05.01.2017 um 20:19 Uhr
Hallo Mitpfand, ich hatte Dich so verstanden, dass es Dir um die Zeit nach dem Hamburger Modell geht. Wenn es um die Zeit während der Eingliederung geht, schließe ich mich Pjööng und ickerdicke an. Bei ickerdicke allerdings mit der Einschränkung, dass ein Haus für Mehrfachschwerstbehinderte den Ansprechpartner im Integrationsamt natürlich nicht kennen muss, da die Bewohner, wenn überhaupt nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten.
05.01.2017 um 20:26 Uhr
Ickerdicke das BEM ist zwar verpflichtend aber der AG braucht ja keine Strafe fürchten wenn er es nicht macht nur kündigen wird dann schwer.
05.01.2017 um 20:43 Uhr
Wie sieht es denn der BR? Der könnte doch konstruktive Vorschläge machen. Der BR kennt doch oft am Besten die Arbeitsabläufe.
05.01.2017 um 22:23 Uhr
Guten Abend,
genau, es geht mir als Betriebsrat darum was möglich ist wenn die MA wirklich nicht in den Gruppendienst, also Schichtdienst zurück kehren kann. Da in unserem kleinen Haus keine andere Einsatzmöglichkeit besteht ist die Frage ob sie dann BU ist oder oder oder. Das Hamburger Modell ist ja erstmal positiv, nur was ist danach?
06.01.2017 um 00:39 Uhr
In welchem Interesse argumentierst Du hier eigentlich?
06.01.2017 um 15:07 Uhr
Hallo, mir geht es als Betriebsrat um die MAin. Außerdem geht es mir noch um die Gruppenmitarbeiter, die den Ausfall die komplette Zeit kompensieren müssen.
Ich wollte mit allem eigtl nur gerne wissen ob mir hier jmd beantworten kann was es alles für Rechtslagen und Möglichkeiten gibt für MA und AG damit ich zwischen diesen beiden vermitteln und argumentieren kann
Lieben Gruß
06.01.2017 um 16:29 Uhr
Was musst du denn vermitteln? Eigentlich ist der Standpunkt ja klar und noch eigentlicher müssen die Mitarbeiter nix auffangen!
06.01.2017 um 18:30 Uhr
Der BR vermittelt nicht, sondern er vertritt die Interessen der AN.
Ich denke, es geht hier nicht um Rechtsfragen sondern um praktische Lösungen.
Der AG behauptet "geht nicht". Der BR müsste doch wissen, ob und wie es doch gehen könnte.
Und wenn bei einem BEM_Gespräch herauskommen sollte, dass es keine betriebliche Möglichkeiten gibt (starker Zweifel...), bleibt der AN erst einmal weiterhin AU (und wird u.U. auch wieder arbeitsfähig - oder nicht). Ob dann irgendwann einmal BU herauskommt, kann hier wohl niemand beantworten.
06.01.2017 um 22:53 Uhr
MitPfand, aus Deiner Beschreibung geht hervor, dass die Mitarbeiterin tagsüber arbeiten könnte. Damit ist sie also schon mal nicht BU. Sie ist allenfalls im derzeitigen Betrieb nicht mehr zu beschäftigen, weil der AG in seiner Schichteinteilung unflexibel ist (aus welchen Gründen auch immer). Aber wie Du schon aus gironimos Antwort lesen kannst, wird ein Rausschmiss im Zweifel für den AG vermutlich ein langer und teurer Weg. By the way: In Eurer Branche fallen gute Kräfte auch nicht mehr vom Himmel. Da müsste doch was zu machen sein...
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