Erstellt am 05.01.2017 um 12:29 Uhr von moreno
Wenn es keine Rentenklausel im Arbeitsvertrag oder im Tarif gibt.. dann müsst Ihr ihn halt den Vorsitz und Freistellung entziehen und dann lass Papi mal wieder arbeiten :-)
Erstellt am 05.01.2017 um 12:33 Uhr von gironimo
Das Erreichen des Renteneintrittsdatums beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Wenn es keine tarifliche oder Arbeitsvertragliche Regelung gibt, ist es das gute Recht des Kollegen, weiter zu arbeiten.
Erinnert euch an den § 80 Abs 1 Nr 6 BetrVG
Erstellt am 05.01.2017 um 13:20 Uhr von Zappelmann
Ich kann Moreno nur zustimmen, lasst ihn doch arbeiten, wenn er das unbedingt will, er darf es, wenn es der Vertrag zulässt. Als BR-Vorsitzender allerdings muss er auch mal loslassen können, er bleibt ja im BR, und ein jüngerer wird das Ruder übernehmen. ;))
Erstellt am 05.01.2017 um 13:24 Uhr von celestro
"Unser Gremium hat bei anderen Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung in gleicher Sache
schon abgelehnt."
Ihr wisst aber schon, wessen Vertreter Ihr seid, oder ?
Erstellt am 05.01.2017 um 15:02 Uhr von Zappelmann
> in gleicher Sache
Waren die alle BR-Vorsitzende?
Erstellt am 05.01.2017 um 15:32 Uhr von NEWBIE
Hallo Celestro,
"Ihr wisst aber schon, wessen Vertreter Ihr seid, oder ?"
Sind Sie nicht Vertreter aller Mitarbeiter?
Kann/darf es für eine Ablehnung keine Gründe geben?
Erstellt am 05.01.2017 um 16:43 Uhr von celestro
eben ... aller Mitarbeiter. Da zählen die "betroffenen" Personen also auch dazu. Den Eindruck macht es für mich aber nicht.