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Weiterbeschäftigung als BRV nach Renteneintritt?

B
Beule
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe folgende Frage:

Unser BRV hat Ende Februar seinen Renteneintritt! Bedauerlicherweise ist er der Meinung, ohne ihn würde es nicht gehen. Wir sind ein 15er Gremium mit ausreichend Nachrücker, und adequtem Ersatz. Unser Gremium hat bei anderen Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung in gleicher Sache schon abgelehnt. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir als Gremium? Kann er als BRV weiterbeschäftigt werden?( ER würde ja auch Rentenbezüge erhalten) Wer kann mir sagen, welche Gesetze und Bestimmungen uns da weiter helfen könnten.

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

05.01.2017 um 13:29 Uhr

Wenn es keine Rentenklausel im Arbeitsvertrag oder im Tarif gibt.. dann müsst Ihr ihn halt den Vorsitz und Freistellung entziehen und dann lass Papi mal wieder arbeiten :-)

G
gironimo

05.01.2017 um 13:33 Uhr

Das Erreichen des Renteneintrittsdatums beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Wenn es keine tarifliche oder Arbeitsvertragliche Regelung gibt, ist es das gute Recht des Kollegen, weiter zu arbeiten.

Erinnert euch an den § 80 Abs 1 Nr 6 BetrVG

Z
Zappelmann

05.01.2017 um 14:20 Uhr

Ich kann Moreno nur zustimmen, lasst ihn doch arbeiten, wenn er das unbedingt will, er darf es, wenn es der Vertrag zulässt. Als BR-Vorsitzender allerdings muss er auch mal loslassen können, er bleibt ja im BR, und ein jüngerer wird das Ruder übernehmen. ;))

C
celestro

05.01.2017 um 14:24 Uhr

"Unser Gremium hat bei anderen Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung in gleicher Sache schon abgelehnt."

Ihr wisst aber schon, wessen Vertreter Ihr seid, oder ?

Z
Zappelmann

05.01.2017 um 16:02 Uhr

in gleicher Sache Waren die alle BR-Vorsitzende?

N
Newbie

05.01.2017 um 16:32 Uhr

Hallo Celestro,

"Ihr wisst aber schon, wessen Vertreter Ihr seid, oder ?"

Sind Sie nicht Vertreter aller Mitarbeiter? Kann/darf es für eine Ablehnung keine Gründe geben?

C
celestro

05.01.2017 um 17:43 Uhr

eben ... aller Mitarbeiter. Da zählen die "betroffenen" Personen also auch dazu. Den Eindruck macht es für mich aber nicht.

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