Abwahl BRV?
Hallo,
Ich bin BR in einem 5-köpfigen Betriebsrat.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Unser BRV ist gleichzeitig Vater und Vorgesetzter eines Staplerfahrers der Alkoholabhängig ist. Dieser Staplerfahrer wurde mit dem Geschäftsauto mit 1.8 Promille von der Polizei aufgegriffen. Wie immer hebt unser BRV schützend die Hand über seinen Sohn. (Alkoholbedingt sind schon mehrere Sachen vorgefallen, in jedem anderen Betrieb in unserer Größe wäre er schon längst entlassen worden). Meiner Meinung und auch meinem Gefühl nach ist unser BRV dadurch "erpressbar" bzw. sehr leicht von der GL zu beeinflussen da der Staplerfahrer nur noch auf Grund der "macht" seines Vaters beschäftigt wird. Ich sehe das Problem darin das unser BRV dadurch in seiner Amtsführung beeinträchtigt wird, das die weiterbeschäftigung seines Sohnes vom Wohlwollen der GL ausgeht. Dies lässt sich ja leicht als BRV beeinflussen. darum meine Frage: Gibt es die Möglichkeit etwas dagegen zu tun da dadurch die Arbeit unseres Betriebsrates meiner Ansicht nach sehr eingeschränkt ist. Abwahl oder ähnliches?.
Als kleiner Nachsatz um die Meinung der MA über den BR zu zeigen. NAchdem ich heute nachdem der Alkoholvorfall bekannt geworden ist, mit meinem BRV gesprochen habe wurde ich von zwei MA gefragt, ob ich gerade vom BRV "gekauft" worden bin damit ich mich für die weiterbeschäftigung seines Sohnes einsetze. SOviel zum Vetrauen unser MA gegenüber dem BRV un dem BR allgemein.
Community-Antworten (3)
15.02.2008 um 17:44 Uhr
Ein BRV hat keine Macht, sondern er vertritt den BR im Rahmen seiner Beschlüsse. Der Eindruck einer sog. Macht entsteht erst, wenn die Betriebsratsmitglieder selber keine vernünftige Betriebsratsarbeit leisten und der BRV alle Arbeiten und Gespräche selber erledigen muss. Im Übrigen kann das Gremium Betriebsrat den Betriebsratsvorsitzenden von seinem Amt als Vorsitzenden abwählen. Seit Euch aber darüber im klaren, dass der BR einen neuen Vorsitzenden benötigt und dass eventuell dann BR Arbeiten von einzelnen BR Mitgl mit erledigt werden müssen.
Ob die Abwahl Euer Problem löst, glaube ich nicht. Wurde der Kollege von seinem Amt als Vors. abgewählt, kann er immer noch mit der Geschäftsleitung das Problem besprechen. Ändern könnt ihr daran nichts.
Der BR sollte zusammen mit der GL und den Betroffenen Wege erarbeiten um zu helfen. So sehe ich eigentlich die Arbeit des BR. Aber dieser BR will nicht helfen sondern absägen und ob dies der Sinn einer Arbeitnehmervertretung ist bezweifele.
15.02.2008 um 17:46 Uhr
@bootboy, ob eine arbeitsrechtliche Maßnahme vom Betriebsrat genehmigt oder abgelehnt wird, ist Beschlusssache des gesamten Betriebsrats und nicht die allein des Vorsitzenden! Der Vorsitzende kann jederzeit vom Betriebsrat abgewählt und ein anderer gewählt werden. Dennoch bleibt er Mitglied des Betriebsrats. Das macht der Betriebsrat unter sich aus. Eine Maßnahme, die - im Interesse des Betriebsfriedens - allen Mitarbeitern des Betriebs sehr transparent erläutert werden sollte.
15.02.2008 um 17:56 Uhr
@bootboy wenn,.... er alkoholabhängig (krank) ist.....als Staplerfahrer gefährlich/problematisch. Deshalb stimme ich mit Heini überein, Hilfe hat hier oberste Priorität...
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