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Darf sich ein BR Mitglied nach einem freiwilligen Austritt erneut zur Wahl (2018) stellen?

T
Tischbein
Jan 2017 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich habe folgende Frage: wenn ich als BR Mitglied freiwillig austrete, da ich mit dem BR Vorsitzenden überhaupt nicht mehr klarkomme, dürfte ich mich bei der Wahl 2018 erneut aufstellen lassen mit der Hoffnung, dass die besagte Person es dieses mal nicht in den BR "schafft"?

Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar, Grüße!

2.798021

Community-Antworten (21)

M
Moreno

05.01.2017 um 10:42 Uhr

Ja!....Kurz genug? ;-)

T
tischbein

05.01.2017 um 10:46 Uhr

Ja, vielen Dank :) Bzw. kleine Zusatznachfrage: es gibt also nirgendwo eine Liste mit "Auschlusskriterien", richtig? (Nur eben das bekannte: mind. 6 Monate im Betrieb etc., um sich aufstellen zu lassen)

M
Moreno

05.01.2017 um 10:50 Uhr

Nein.... :-)

N
niemand

05.01.2017 um 11:05 Uhr

Doch die Liste gibt es

M
Moreno

05.01.2017 um 11:26 Uhr

Und was soll da drin stehen? Bestimmt nicht, dass wenn ich zurück getreten bin bei der nächsten Wahl nicht mehr kandidieren darf!

C
Challenger

05.01.2017 um 11:27 Uhr

Tach auch,

"da ich mit dem BR Vorsitzenden überhaupt nicht mehr klarkomme" Aus welchen Gründen kommst Du denn mit dem BRV nicht klar ? Wirst Du von ihm behindert,gemobbt, oder "regiert" er selbstherrlich ? Meiner Auffassung nach sollte dies kein Grund sein, auszutreten. Ich würde dies unter dem Motto stellen : Jetzt gerade erst recht.

G
gironimo

05.01.2017 um 11:27 Uhr

Die Frage ist vielleicht eher, ob die Wähler es Dir verübeln, dass Du wegen eines persönlichen Konfliktes, die Vertretung ihrer Interessen in den Wind geschrieben hast; und deshalb vielleicht sagen: "Den wählen wir nicht mehr, der tritt ja doch wieder zurück".

C
Challenger

05.01.2017 um 11:41 Uhr

Nochmal Tach, Top Antwort von Gironimo.

M
Moreno

05.01.2017 um 12:00 Uhr

Naja das war ja nicht die Frage ! Es gibt's auch Menschen mit denen ich nicht mal in einem Raum sein will!

Mich würde es aber jetzt interessieren was in der Liste von ,,Niemand" steht?

P
Pjöööng

05.01.2017 um 12:04 Uhr

Moreno, ein Blick ins Gesetz erspart viel ....

Die Wählbarkeit ist in § 8 in Verbindung mit § 7 BetrVG geregelt. Diese Regelungen sind abschließend.

M
Moreno

05.01.2017 um 12:12 Uhr

Oh Pjööng den hättest Dir jetzt echt sparen können! Der Fragesteller hat gefragt ob es eine Ausschluss liste gibt wo etwas anderes drin stehen könnte als die 6 Monate. Dann schreibt Niemand ...so eine Liste gibt es.....also kann ich doch wohl mal fragen was denn drin stehen soll in dieser Liste oder?

C
celestro

05.01.2017 um 12:47 Uhr

na das, was in § 8 eben neben den 6 Monaten auch noch steht:

"Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt."

P.S. und nach § 7 muß man 18 sein ...

Z
Zappelmann

05.01.2017 um 14:23 Uhr

Nun eiert doch nicht rum, das weiß doch (fast) jeder. Es ging um eine Liste, die scheinbar nur einer hat und dieser will nicht sagen, was da drin steht. Hmmm ...

N
niemand

05.01.2017 um 14:56 Uhr

Die abschließende auflistung steht in §8. Der Fragesteller wollte kurze Antworten. Es könnte ja sein, dass ein Ausschlusskriterium in §8 auf den Fragesteller in der Zwischenzeit zur letzten Wahl zutrifft.

M
Moreno

05.01.2017 um 15:14 Uhr

Na ich nenn das Paragraf und nicht Ausschlussliste.......der Fragesteller wollte kurze Antworten aber sicherlich keine Irreführenden!

P
Pjöööng

05.01.2017 um 15:20 Uhr

Willkommen im Kindergarten!

Wirf Dich doch heulend auf den Boden!

M
Moreno

05.01.2017 um 15:24 Uhr

Ne will ich nicht da liegst Du ja schon die ganze Zeit rum!!!!!!

T
tischbein

05.01.2017 um 16:29 Uhr

Ein "jetzt erst recht" war lange Zeit mein Motto, allerdings handelt es sich nur um meinen Nebenjob und es ist mir auf Dauer die Nerven nicht wert, zumal es einfach kein gutes Zusammenarbeiten geben kann, zu unterschiedlich sind einfach die Auffassungen, wie gute BR Arbeit / Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber aussehen soll.

Nebenbei: Der BRV ist unter den Kollegen ebenfalls nicht sonderlich beliebt und lediglich im BR, da er die Gründung damals initiiert hat bzw. als Mann "automatisch" drin ist, Männer sind in unserem Betrieb die Minderheit. Als komplette BR Neulinge konnte das aber niemand ahnen, ich bin mir sicher, dass sich für die Wahl 2018 ein weiterer männlicher Kandidat aufstellen wird, um die "Machterhaltung" zu verhindern....

N
niemand

05.01.2017 um 17:02 Uhr

Wenn den keiner leiden mag, warum ist der dann BRV? Das ist doch völlig unlogisch

C
celestro

05.01.2017 um 17:51 Uhr

Es soll Gremien geben, bei denen sich nur einer zur Wahl des BRV stellt. Dann wählt man den halt, egal ob man den mag oder nicht.

A
AlterMann

05.01.2017 um 20:27 Uhr

Hach, wie so oft: Die Männer sind in der Minderheit, aber besetzen den Chefsessel. Tischbein: Mag ja sein, dass der Mann als BRM Minderheitenschutz genießt, aber Ihr könnt doch jederzeit eine neue Vorsitzende wählen. Wenn die anderen der gleichen Meinung sind wie Du, müsste sich das doch organisieren lassen.

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