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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen Frauen im freiwilligen sozialen Jahr bei den Betriebsratswahlen wählen?

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vonnchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand sagen, ob Frauen im freiwilligen sozialen Jahr bei der BR Wahl wählen dürfen?? Danke

3.75909

Community-Antworten (9)

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Werner

20.01.2006 um 08:08 Uhr

Hallo vonnchen, hab da was gefunden: Freiwilliges soziales Jahr - Arbeitnehmereigenschaft - Betriebsratswahl Gericht: BAG Datum: 12.02.1992 Aktenzeichen: 7 ABR 42/91

Rechtsgrundlagen: § 5 BetrVG
§ 6 BetrVG
§ 7 BetrVG
§ 19 BetrVG
§ 1 Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres § 15 Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres

Entscheidungsform: Beschluss

Vorinstanz: ArbG Berlin 30.11.1990 - 34 B V 6/90

Fundstellen: AP Nr 52 zu § 5 BetrVG 1972
NZA 1993, 334 Heft 7 DB 1993, 1377 Heft 26-27 BB 1992, 2150 Heft 30

Amtlicher Leitsatz: Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sind weder Arbeitnehmer noch zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG und deshalb auch nicht zum Betriebsrat wahlberechtigt.

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otto

20.01.2006 um 11:26 Uhr

Hallo vonnchen, Werner hat sich da sehr viel Arbeit gemacht und dieses Urteil ausgegraben. Finde ich toll. Das Problem ist nur: Das Urteil stammt aus dem Jahr 1992 und zu diesem Zeitpunkt gab es den § 7 Satz 2 BetrVG noch nicht. Der wurde erst 2001 ins Gesetz geschrieben und könnte die damalige Entscheidung hinfällig machen. Klar ist: Personen, die im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres in einem Betrieb tätig sind, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG (Fitting § 5 Rdnr. 276). § 7 Satz 2 BetrVG gibt nun aber gerade auch Personen, die keine Arbeitnehmer des Betriebs sind, unter bestimmten Voraussetzungen das aktive Wahlrecht bei der BR-Wahl. Unter diesen geänderten Voraussetzungen neige ich zu der Meinung, daß Mitarbeiter im freiwilligen sozialen Jahr schon wahlberechtigt sind. Ich würde aber kein Monatsgehalt darauf verwetten, daß das BAG das auch so sieht. Gruß otto

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pippa

20.01.2006 um 12:08 Uhr

Ich neige dazu, Otto recht zu geben, weil: LAG Schleswig-Holstein vom 25.03.03: "... Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern gehören auch die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen, auch Praktikanten, wenn ihnen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden. Soll dagegen nur ein allgemeiner Einblick in das Arbeitsleben ermöglicht werden, wie z.B. bei einem schulischen Betriebspraktikum, erfolgt keine Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 1 Betr.VG." Wir zumindest werden uns jetzt daran halten, nachdem wir tagelang diskutiert haben Grüße, pippa

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Kölner

20.01.2006 um 12:14 Uhr

Definitiv - bei uns gab es eine rechtliche Prüfung vom ijgd - FSJler und FSJlerinnen sind N ICHT wahlberechtigt!

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vonnchen

20.01.2006 um 18:45 Uhr

Danke an alle die mir geantwortet haben!

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otto

20.01.2006 um 21:15 Uhr

Hallo Kölner, was bitte ist denn das/der/die ijgd? Ich will schließlich auch was dazulernen. Gruß otto

K
Kölner

20.01.2006 um 22:05 Uhr

Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. - eine nicht konfessionsgebundene Interessenvertretung für Menschen im FSJ!

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otto

20.01.2006 um 23:30 Uhr

Danke Kölner für diese Information. Was es alles gibt! Die Leute vom ijgd sind sicher sehr gut und kompetent für alle Fragen, die mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr zusammenhängen. Trotzdem erlaube ich mir Zweifel an ihrer juristischen Kompetenz für BR-Wahlen. Vor allem die Begründung würde mich interessieren. Rechtssicherheit werden wir erst haben, wenn das BAG über diese Frage entschieden hat. Meine Bitte an alle "Schreiberlinge" im Forum: Wer etwas Neues weiß, möge die anderen informieren. Gruß otto

K
Kölner

21.01.2006 um 00:17 Uhr

Die Frage hat sich nicht gestellt, da eine Klage nicht angenommen wurde von Seiten des Gerichts...

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