Gestaltung Arbeitsplatz
Allen Mitstreitern ein erfolgreiches Neues!
Wir bitten um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Unser Unternehmen zieht dieses Jahr nach Teilschließung um. Die Entfernung beträgt lediglich 3 km, was für die Kollegen kein Problem darstellt.
Wir sitzen bisher abteilungsweise zusammen in Büros ( 3-6 MA). Die Geschäftsleitung hat uns mitgeteilt, dass im neuen Gebäude alle Wände entfernt werden sollen und es ein einziges Großraumbüro für alle Abteilungen geben wird.(mehr als 30 Personen). Wir haben unsere Bedenken geäußert, Studien vorgelegt sowie Alternativen genannt (Glaswände, Regale etc.). Die Geschäftsleitung ließ nun knapp mitteilen, dass Alles nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden wird. Fertig!
Hat jemand einen Vorschlag, was für uns noch greifen könnte, ausser Unterrichtungs/Beratungsrechte?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Gruß Prankster
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe! Wir werden versuchen, auf Grundlage Eurer Vorschläge andere Hebel anzusetzen.
Community-Antworten (2)
03.01.2017 um 13:52 Uhr
Naja -
§ 87.1.7 BetrVG oder § 91 BetrVG
Und natürlich verlangt eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Außerdem solltet Ihr vielleicht doch einen Interessenausgleich und Sozialplan ins Auge fassen; schließlich scheinen ja Nachteile unübersehbar zu sein.
04.01.2017 um 08:31 Uhr
@ Prankster
Ansatzpunkte findet Ihr z.B. hier > http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/mitbestimmung-bei-der-veraenderung-und-gestaltung-betrieblicher-raeume.php
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