Erstellt am 03.07.2023 um 13:47 Uhr von jutti1965
Hallo, bei uns läuft es eigentlich ganz gut. Ist oft eine Sache des Kompromisses, irgendwann kommt man auf einen Nenner mit dem beide Seiten leben können. Aber ich muss gestehen dass unsere Abteilungsleiter auch sehr genau wissen was sie dürfen und was nicht. Ansonsten klopft ihnen die Gf auf die Finger .Ausserdem ist der Ansprechpartner für den BR immer die GF und nicht die Halbleiterchen.
Erstellt am 03.07.2023 um 13:58 Uhr von Muschelschubser
Wir haben im Grunde gar kein Verhältnis zu den Abteilungsleitern, unser Ansprechpartner in offiziellen Fragen ist ausschließlich die GL.
Natürlich stehen wir gern bereit, wenn ein Abteilungsleiter mal allgemeine Fragen hat, entweder zur Belegschaft oder eben auch in eigener Sache. Dann ist es grundsätzlich konstruktiv. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Sobald ein Abteilungsleiter aber seine Kompetenz in personellen Dingen übersteigen sollte (wir haben keine leitenden Angestellten) gibt es eine freundliche, aber bestimmte Ansage. Was zum Glück selten vorkommt.
Unser Vorteil ist auch, dass der BR gut durchmischt ist und die Mitglieder aus fast allen Abteilungen kommen. Da hat der damalige Listenführer bei der Wahl super aufgepasst.
Insofern bekommen wir fast immer mit, wenn sich mal ein Abteilungsleiter (ausnahmsweise) zu weit aus dem Fenster lehnt - und wie er dann bereits abteilungsintern auf den Boden der Tatsachen geholt wird.
Erstellt am 03.07.2023 um 23:34 Uhr von Challenger
Was verstehst Du unter : Bei uns ist die Zusammenarbeit eine absolute Katastrophe, ......
Nenn mal ein Beispiel.
Erstellt am 04.07.2023 um 06:57 Uhr von AnqieTy
Schwierig zu erklären ist es eigentlich nicht.
Unsere GF ist unfähig und schickt bei allem ihre Abteilungsleiter vor!
Das heißt wohl oder übel, es kommt zu Konflikten die eigentlich niemand braucht.
Jetzt ist es so, dass es unserem Unternehmen laut Aussage der GF nicht gut geht und sie irgendwelche Sparmaßnahmen angedeutet haben.
Die Gewerkschaf hat uns empfohlen über die AL´s die Mitarbeiterbindung nach unten weiter auszubauen, unser Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern ist schwindend gering.
Die Situation ist im Moment ein wenig undurchsichtig und wir stecken das erste Mal in einer solchen Situation.
Gruß Angelique
Erstellt am 04.07.2023 um 08:41 Uhr von jutti1965
Du schreibst von " irgendwelchen Sparmaßnahmen" habt ihr keinen Wirtschaftsausschuss??? wenn nicht solltet ihr dringend einen gründen denn der hat das Recht die wirtschaftliche Lage eurer Firma zu durchleuchten und sich Informationen zu holen die er dann dem BR berichtet. Und nochmals, der Ansprechpartner des BR ist nicht der AL sondern der GF!!
Zitat:
Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Betriebsrat vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Das gebietet auch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Hieraus folgt der Anspruch des Betriebsrats, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zu erhalten. Im Zweifelsfall hat der Betriebsrat darzulegen, dass
es sich um eine Angelegenheit handelt, für die er zuständig ist und
die begehrte Information zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlich ist.
Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (BAG v. 17.9.2013 - 1 ABR 26/12).
Erstellt am 04.07.2023 um 08:50 Uhr von AnqieTy
Nicht jeder BR besteht schon seid Anbeginn der Zeit, wir sind noch relativ frisch und ohne langjährige Erfahrung.
Ich bin mir durchaus der Gesetztestexte bekannt, nur geben diese mir keine Alltagssituation wieder, nicht umsonst fragte ich wie es bei anderen abläuft.
Und die Belegschaft bekomme ich nicht, indem ich mich an die GF wende!
Erstellt am 04.07.2023 um 11:41 Uhr von jutti1965
Und die Belegschaft bekomme ich nicht, indem ich mich an die GF wende!
natürlich bekommst du sie über die GF, denn nur die können Dinge Anweisen und Umsetzen! Was nicht bedeutet dass man sich mit den AL nicht ins Gespräch begeben soll um Informationen zu sammeln aber schlussendlich hat nur der AG das Direktionsrecht.
Ich rate euch dringend Schulungen zu absolvieren.
Erstellt am 05.07.2023 um 08:08 Uhr von xyz68
@ AnqieTy
Du schreibst:
"Die Gewerkschaf hat uns empfohlen über die AL´s die Mitarbeiterbindung nach unten weiter auszubauen, unser Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern ist schwindend gering."
Grade wenn ihr neu als BR unterwegs seid. Ihr müsst zwischen Gewerkschaftsarbeit und Betriebsratsarbeit strikt trennen. Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft ist keine BR-Arbeit. Daraus kann der Arbeitgeber euch durchaus versuchen einen Strick zu drehen.
Und die AL (Abteilungsleiter?) für die Mitgliederwerbung einzusetzen finde ich spannend.
Wir treffen uns mit den wichtigsten Abteilungsleitern wöchentlich, um anstehende Themen schon zu besprechen. Unser Verhältnis ist eigentlich sehr gut. Aber Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft? Das würden unsere Abteilungsleiter nicht machen (und wir auch nicht von ihnen erwarten)