Nachwirkender Kündigungsschutz
Aufgrund einer Standortschliessung wechsle ich innerhalb einer GmbH zu einem anderen Standort. Am alten Standort bin ich seit 20 Jahren freigestellter Betriebsrat. Habe ich nach der Versetzung einen nachwirkenden Kündigungsschutz
Community-Antworten (3)
03.07.2023 um 11:39 Uhr
Hallo Cybersurf, wenn Du schon seit 20 Jahren Betriebsrat bist, müsstest Du die Antwort eigentlich kennen.
Dein BR-Mandant verlierst Du nicht automatisch, nur wenn Du innerhalb der gleichen Firma/GmbH versetzt wirst - diese Versetzung ist übrigens auch voll mitbestimmungspflichtigt.
Solange Du im Betriebsrat bist, hast Du einen Kündigungsschutz. Nach Austritt, oder wenn man bei Neuwahl nicht mehr dabei ist, hat man danach noch 12 Monate Kündigungsschutz gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit..
03.07.2023 um 13:47 Uhr
@SabiKa: Wie kann man BR bleiben, wenn der örtliche Betrieb, an dem man BR ist, geschlossen wird? Die Mitarbeiter wurden vermutlich versetzt oder entlassen.
Abgesehen davon: ja, 12 Monate Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Versetzung.
03.07.2023 um 16:14 Uhr
Es geht mir nicht um das Mandat das ist weg. Das ist logisch, aber um den nachfolgenden Kündigungsschutz, dass hier ja vom El AG mittlerweile eine Einschränkung des 103 und Rückführung auf den 99 und bei Schließung ist dieses Jahr mit der Mitbestimmung auch infrage gestellt ob diese Mitbestimmung tatsächlich so schwer wiegt wie gesagt, in meinem Fall wäre es ja, weil ich auch drei aufeinanderfolgende Amtsperioden freigestellt war. Sogar 24 Monate Kündigungsschutz. Mir geht es lediglich darum, weil dies ist nirgendwo lesen. Kann im Gesetz noch selber irgendwo erlebt habe ob bei einer Versetzung wegen Standort schließen der Kündigungsschutz trotzdem folgt. Das Mandat folgt jedenfalls nicht .
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