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Nachwirkender Kündigungsschutz eines ehemaligen Betriebsratsmitgliedes

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebes forum,

ich hab eine frage zum nachwirkenden kündigungschutz eines ehemaligen betriebsratsmitlgliedes. bezieht sich dieser auf den vollen monat? wir wurden anfang mai 2006 gewählt bzw. sind wir ab dieser zeit "in kraft" getreten.

wann erlöscht der nachwirkende kündigungsschutz für das "alte" betriebsratsmitglied? 1 tag später, nach unserer neugründung oder bis zum vollen monat. besteht der kündugngsschutz noch bis 31.05.2007 oder nur bis anfang mai/2007?

Danke und noch eine schöne woche :-)

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Community-Antworten (4)

S
Sternburg

23.05.2007 um 16:23 Uhr

Hallo diefragende,

Das Fristende für den Kündigungsschutz wird taggenau berechnet.

aus § 187 Abs. 1 BGB (Fristbeginn): "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis ... maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis ... fällt."

dazu passend der § 188 Abs. 2 BGB (Fristende): "Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt ..."

Und da ganze auf deutsch: Wenn am 07. Mai 2006 das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde (das Ereignis aus § 187 Abs. 1), dann war der 8. Mai der erste Tag des nachwirkenden Kündigungsschutzes und die Mitglieder des alten BR hatten einen nachwirkenden Kündigungsschutz bis zum 08. Mai 2007.

S
steini

24.05.2007 um 10:15 Uhr

hallo, das ende der amtszeit ist nicht unbedingt der tag nach dem das wahlergebniss bekannt gegeben wurde.wichtig ist hier wann wurde das erste wahlergebnis in eurem betrieb bekannt gegeben. der tag nach diesem zeitpunkt ist das ende der wahlperiode. ist das datum der ersten br wahl nicht mehr nachvollziehbar gilt das datum der wahl die am längsten nach vollziehbar ist.
gruß steini

D
diefragende

24.05.2007 um 10:52 Uhr

danke für eure antworten ;-)

K
Kölner

27.05.2007 um 23:38 Uhr

@diefragende ...und nach Ablauf des besonderen Kündigungschutzes darf erst gekündigt werden, was wiederum mit weiteren Fristen verbunden ist.

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