Hallo ich habe eine Frage zum nachwirkendem Kündigungsschutz
Bleibt der nachwirkende Kündigungsschutz erhalten, wenn ein Mitarbeiter aus dem Betrieb an einen anderen Standort in der Unternehmensgruppe versetzt wird?
Oder könnte der Arbeitgeber sich durch solch eine Aktion schneller von einem Mitarbeiter trennen, also erstmal versetzen und dann innerhalb des Jahres kündigen?

Gruß
Meike