Erstellt am 02.07.2023 um 17:51 Uhr von celestro
Den Anwalt fragen, ob Du "gefahrlos" die langen Schichten ablehnen bzw. nach 8 Stunden abbrechen darfst.
Erstellt am 02.07.2023 um 18:32 Uhr von sbvfrank
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen ( § 207 SGB IX ). Der Begriff der Mehrarbeit richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG, siehe dort vor allem die §§ 2-3).
Definition der Mehrarbeit:
Mehrarbeit nach § 207 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit spielt somit bei der Bewertung von Mehrarbeit keine Rolle. Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 207 SGB IX, wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06).“ , 1 Erwähnung gefunden, Vor 6 Stunden , 1 Reaktion , , tippe mit zwei Fingern, um mit dieser Antwort zu interagieren