Gleichstellung
Hallo, muss ich bei genehmigter Gleichstellung durch die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber noch mehr als die Bewilligung der Gleichstellung zukommen lassen, z. B. Atteste etc., wenn ich auf die 8 Stunden Regel-Arbeitszeit pro Tag bestehe!?
Gruß
Community-Antworten (1)
22.05.2023 um 01:33 Uhr
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX).
Für die Freistellung von Mehrarbeit genügt, dass das Freistellungsverlangen gegenüber dem Arbeitgeber (möglichst schriftlich) geltend gemacht wird.
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