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Gleichstellung

D
dreyer56
Mai 2023 bearbeitet

Hallo, die Gleichstellung ist nun rückwirkend zum Januar 2023 bewilligt.

Da ich Schicht arbeite, habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich täglich 8 Stunden Arbeitszeit wünsche, was mein Recht ist.

Der Arbeitgeber bzw. die Disposition interessiert dies wohl nicht und erstellt immer wieder Tage mit mehr als 8 Stunden Arbeitszeit, also genauso wie vor der Gleichstellung.

Was kann ich tun, dass hier die 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag, berücksichtigt werden.

Gruß

33203

Community-Antworten (3)

J
jutti1965

23.05.2023 um 13:34 Uhr

Gibt es eine SBV oder einen BR in eurem Betrieb ? Wenn ja wende dich mit deinem Anliegen an sie. Laut § 207 SGB IX gilt alles über 8 Std täglich als Mehrarbeit und muss von dir nicht geleistet werden.

K
Kehler

23.05.2023 um 16:12 Uhr

Wenn es keine SBV oder einen BR bei euch gibt würde ich das Schreiben nochmals an den Arbeitgeber senden, mit Angabe des §.

Definition der Mehrarbeit

Mehrarbeit nach § 207 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit spielt somit bei der Bewertung von Mehrarbeit keine Rolle. Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 207 SGB IX, wenn die 8-Stun­den-Grenze überschritten wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.12.2002 – 9 AZR 462/01; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06).

S
sbvfrank

23.05.2023 um 20:38 Uhr

wenn es bei dir keine SBV/BR gibt, dann frage bei deinem Integrationsamt/Inklusionsamt nach dem für dich zuständigen Integrationsfachdienst! Da erhältst du dann Hilfe um den Arbeitgeber auf Spur zu bringen.

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