Antrag auf Gleichstellung versehentlich geöffnet
Moin Moin ich hatte heute morgen einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbeh. Menschen im Fach. Auch die SBV hatte den Antrag im Fach. Beide Umschläge waren geöffnet und auf dem Umschlag war der Vermerk "versehentlich geöffnet". Nun zitiere ich aus dem Antrag "Es obliegt deshalb ausschließlich dem Antragssteller, den Arbeitgeber on der Gleichstellung in Kenntnis zu setzen [...]"
Sollte ich meine Kollegin um welche es in dem Brief geht über diesen Umstand informieren?
Community-Antworten (4)
27.03.2015 um 10:08 Uhr
Bei einem Antrag auf Gleichstellung weiß der AG sowieso Bescheid!
27.03.2015 um 16:33 Uhr
Fehler passieren ja mal - aber man sollte auch mal darüber reden.
29.03.2015 um 15:55 Uhr
Das finde ich auch, allerdings sollte man dann wissen, mit wem man zu reden hat.
@Fragenmann: War denn auf dem Umschlag auch vermerkt, WER ihn versehentlich geöffnet hat? Denn falls nicht, spricht das eher gegen ein Versehen.
30.03.2015 um 10:42 Uhr
Jupp der Name stand drunter!
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