Moin Moin
ich hatte heute morgen einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbeh. Menschen im Fach. Auch die SBV hatte den Antrag im Fach.
Beide Umschläge waren geöffnet und auf dem Umschlag war der Vermerk "versehentlich geöffnet".
Nun zitiere ich aus dem Antrag
"Es obliegt deshalb ausschließlich dem Antragssteller, den Arbeitgeber on der Gleichstellung in Kenntnis zu setzen [...]"

Sollte ich meine Kollegin um welche es in dem Brief geht über diesen Umstand informieren?