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Antrag auf Gleichstellung versehentlich geöffnet

F
Fragenmann
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin ich hatte heute morgen einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbeh. Menschen im Fach. Auch die SBV hatte den Antrag im Fach. Beide Umschläge waren geöffnet und auf dem Umschlag war der Vermerk "versehentlich geöffnet". Nun zitiere ich aus dem Antrag "Es obliegt deshalb ausschließlich dem Antragssteller, den Arbeitgeber on der Gleichstellung in Kenntnis zu setzen [...]"

Sollte ich meine Kollegin um welche es in dem Brief geht über diesen Umstand informieren?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.03.2015 um 10:08 Uhr

Bei einem Antrag auf Gleichstellung weiß der AG sowieso Bescheid!

G
gironimo

27.03.2015 um 16:33 Uhr

Fehler passieren ja mal - aber man sollte auch mal darüber reden.

H
Hartmut

29.03.2015 um 15:55 Uhr

Das finde ich auch, allerdings sollte man dann wissen, mit wem man zu reden hat.

@Fragenmann: War denn auf dem Umschlag auch vermerkt, WER ihn versehentlich geöffnet hat? Denn falls nicht, spricht das eher gegen ein Versehen.

F
Fragenmann

30.03.2015 um 10:42 Uhr

Jupp der Name stand drunter!

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