Neuwahl Betriebsrat
Hallo, wir sind ein Betriebsrat mit 11 BR Mitgliedern, dadurch dass wir keine Ersatzmitglieder mehr haben. Die Zahl der Mitarbeiter sich erhöht hat, müssen 13 BR Mitglieder gewählt werden und noch ein BR Mitglied in Kürze geht müssen wir eine Neuwahl einleiten. Jetzt zu meiner Frage. Wir haben in unsere Firmengruppe 2 Betriebsräte, der eine ist sehr weit weg, muss der andere Betriebsrat, dadurch das wir eine Neuwahl machen auch NEU wählen?
Community-Antworten (3)
30.06.2023 um 10:12 Uhr
Veränderung der Mitarbeiterzahl
Wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Wahl (gerechnet ab dem letzten Wahltag) um mindestens 50 Arbeitnehmer erhöht oder vermindert hat, müssen neue Wahlen eingeleitet werden.
Die Zweijahresfrist wurde gewählt um ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit zu schaffen, indem verhindert wird, dass unmittelbar nach der erfolgten regulären Betriebsratswahl eine neue Wahl stattfinden muss.
Der Stichtag wurde demnach so gelegt, dass er in die Mitte der regulären, vierjährigen Amtszeit fällt. Für die Feststellung der Beschäftigten sind die üblichen Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes heranzuziehen, d.h. es kommt auf die Anzahl der „in der Regel“ im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an.
Kurzfristige Veränderungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
30.06.2023 um 11:00 Uhr
Der BR in dem anderen, weit entfernten Betriebsteil, muss nur dann neu gewählt werden, wenn dort die Mitarbeiterzahl sich so verändert hat, dass nach § 13 (2), 1 BetrVG Neuwahlen eingeleitet werden müssen.
30.06.2023 um 14:08 Uhr
Wenn ihr unter eure Anzahl an BR-Mitgliedern kommt, weil ein BR-Mitglied aus dem BR ausscheidet und ihr keine Nachrücker habt, müsst ihr neu wählen. Der Andere BR muss nicht neu wählen, da er eigenständig ist.
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