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BR-Protokoll & Beschlüsse

S
sittingbull
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen, hier ist mal wieder eine Frage aufgetaucht zu der ich Eure Meinung hören möchte. Zur BR-Versammlung erstell ich eine Tagesordnung, die ich sodann bei der Einaldung an alle BR-Mitglieder als *.pdf Datei versende. Diese *.pdf Datei lege ich im Ordner zur jeweiligen Sitzung ab. Das Protokoll zur Sitzung wird nach dessen Genehmigung auch als *.pdf Datei in demselben Ordner abgelegt. Jetzt diskutieren wir, ob die gemachten Beschlüsse Bestandteil des Protokolls sein müssen oder ob diese ebenfalls als *.pdf Datei separat in diesem ordner abgelegt werden können. Eine Kollegin meinte, dass die Beschlüsse, wenn sie nicht direkt am Protokoll hängen nicht rechtswirksam wären. Natürlich verweisen wir auf die entspr. Beschlüsse im Protokoll z. B. (Beschluss Nr. 1 der Sitzung vom ......) Wie ist Eure Meinung dazu. vielen Dank schon mal im Voraus für Euer Feedback

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Community-Antworten (10)

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gironimo

28.12.2016 um 11:31 Uhr

Wenn du von der guten alten Sitzungsniederschrift ausgehst (die mit den beiden Unterschriften), gehören die Beschlüsse dort hinein. Eine separate Datei lässt sich austauschen, verändern usw.

Das wäre mir jedenfalls nicht sicher genug.

Z
Zappelmann

28.12.2016 um 11:47 Uhr

Zur BR-Versammlung Sicher meinst Du die BR-Sitzung?

Das Protokoll zur Sitzung wird nach dessen Genehmigung Protokolle werden nicht genehmigt, sie werden geschrieben und unterschrieben.

Beschlüsse Bestandteil des Protokolls Auf alle Fälle! Bewährt hat sich eine extra separate "Sammlung" von den Beschlüssen, durchnummeriert, so kann man später schneller finden, in welchem Protokoll sie stehen.

S
sittingbull

28.12.2016 um 12:05 Uhr

Danke erst mal für das Feedback. die Beschlüsse werden selbstverständlich numeriert und auch von dem entspr. Protokollführer und dem 2. BR-Mitglied welches das Protokoll unterschreibt mit unterschrieben und entspr. abgelegt. Das hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.

Z
Zappelmann

28.12.2016 um 12:12 Uhr

Sie gehören trotzdem IN DAS Protokoll! Und da sind sie doch sowieso unterschrieben.

S
sittingbull

28.12.2016 um 12:26 Uhr

Klar Zappelmann, es gibt einen eindeutigen Bezug vom Protokoll zum Beschluss. Deshalb werden sie beide unterschrieb4en. Also das Protokoll und von den Unterzeichnern des Protokolls werden auch der/die Beschlüsse unterschrieben. die Frage ist jetzt ob die Beschlüsse bei separater Ablage trotzdem rechtswirksam sind. Darum geht es uns jetzt.

N
nicoline

28.12.2016 um 12:54 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz § 34 Sitzungsniederschrift

(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält.

Der Gesetzestext ist doch ziemlich eindeutig, oder? Die Beschlüsse gehören in die Sitzungsniederschrift und nirgends anders hin. Wenn ihr sie wegen der besseren Übersicht auf einem extra Bogen haben wollt, kopiert sie aus der Niederschrift und legt sie ab wo ihr wollt.

Ob die Beschlüsse rechtswirksam sind hängt nach meiner Auffassung nicht davon ab, wo sie niedergeschrieben sind, ich mag mich aber irren.

Z
Zappelmann

28.12.2016 um 14:54 Uhr

es gibt einen eindeutigen Bezug vom Protokoll zum Beschluss ... Was soll das sein? Ein Extrablatt kann immer manipuliert werden. Vielleicht sogar von denen, die da schon unterschrieben haben ... ;)

Warum denn so kompliziert? Wenn sie einmal im Protokoll stehen, dann ist dem Gesetz Genüge getan, alles andere ist dann eure Kür. Aber nur die Kür, ohne die Pflicht, das geht nicht einmal im Sport.

B
BrauseBär

28.12.2016 um 17:24 Uhr

Schon mal was von Beschlussvorlagen gehört?

N
nicoline

28.12.2016 um 17:39 Uhr

Ja und, was, wenn ja?

Z
Zappelmann

28.12.2016 um 18:19 Uhr

Schon mal was von Beschlussvorlagen gehört? Und was hat das mit der Frage zu tun?

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