Erstellt am 28.12.2016 um 10:31 Uhr von gironimo
Wenn du von der guten alten Sitzungsniederschrift ausgehst (die mit den beiden Unterschriften), gehören die Beschlüsse dort hinein. Eine separate Datei lässt sich austauschen, verändern usw.
Das wäre mir jedenfalls nicht sicher genug.
Erstellt am 28.12.2016 um 10:47 Uhr von Zappelmann
> Zur BR-Versammlung
Sicher meinst Du die BR-Sitzung?
> Das Protokoll zur Sitzung wird nach dessen Genehmigung
Protokolle werden nicht genehmigt, sie werden geschrieben und unterschrieben.
> Beschlüsse Bestandteil des Protokolls
Auf alle Fälle! Bewährt hat sich eine extra separate "Sammlung" von den Beschlüssen, durchnummeriert, so kann man später schneller finden, in welchem Protokoll sie stehen.
Erstellt am 28.12.2016 um 11:05 Uhr von sittingbull
Danke erst mal für das Feedback.
die Beschlüsse werden selbstverständlich numeriert und auch von dem entspr. Protokollführer und dem 2. BR-Mitglied welches das Protokoll unterschreibt mit unterschrieben und entspr. abgelegt.
Das hätte ich vielleicht dazu sagen sollen.
Erstellt am 28.12.2016 um 11:12 Uhr von Zappelmann
Sie gehören trotzdem IN DAS Protokoll!
Und da sind sie doch sowieso unterschrieben.
Erstellt am 28.12.2016 um 11:26 Uhr von sittingbull
Klar Zappelmann,
es gibt einen eindeutigen Bezug vom Protokoll zum Beschluss. Deshalb werden sie beide unterschrieb4en. Also das Protokoll und von den Unterzeichnern des Protokolls werden auch der/die Beschlüsse unterschrieben. die Frage ist jetzt ob die Beschlüsse bei separater Ablage trotzdem rechtswirksam sind. Darum geht es uns jetzt.
Erstellt am 28.12.2016 um 11:54 Uhr von nicoline
Betriebsverfassungsgesetz
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält.
Der Gesetzestext ist doch ziemlich eindeutig, oder? Die Beschlüsse gehören in die Sitzungsniederschrift und nirgends anders hin. Wenn ihr sie wegen der besseren Übersicht auf einem extra Bogen haben wollt, kopiert sie aus der Niederschrift und legt sie ab wo ihr wollt.
Ob die Beschlüsse rechtswirksam sind hängt nach meiner Auffassung nicht davon ab, wo sie niedergeschrieben sind, ich mag mich aber irren.
Erstellt am 28.12.2016 um 13:54 Uhr von Zappelmann
> es gibt einen eindeutigen Bezug vom Protokoll zum Beschluss ...
Was soll das sein? Ein Extrablatt kann immer manipuliert werden. Vielleicht sogar von denen, die da schon unterschrieben haben ... ;)
Warum denn so kompliziert? Wenn sie einmal im Protokoll stehen, dann ist dem Gesetz Genüge getan, alles andere ist dann eure Kür. Aber nur die Kür, ohne die Pflicht, das geht nicht einmal im Sport.
Erstellt am 28.12.2016 um 16:24 Uhr von BrauseBär
Schon mal was von Beschlussvorlagen gehört?
Erstellt am 28.12.2016 um 16:39 Uhr von nicoline
Erstellt am 28.12.2016 um 17:19 Uhr von Zappelmann
> Schon mal was von Beschlussvorlagen gehört?
Und was hat das mit der Frage zu tun?