Ich habe für meinen AG folgende E-Mail vorbereitet - kann ich die so abschicken?
Sehr geehrter Herr xxxx,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.12.2016 (mir ausgehändigt am 24.12.2016,21:45Uhr), möchte ich Ihnen (wie schon im Vorwege mündlich Fr. xxxxx) erläutern, daß mich eine derartige Anweisung in eine Zwangslage durch Pflichtenkollision mit den §§ 1626,1627 BGB bringt.
Begründung: Wie bereits mehrfach erwähnt, stellen meine Lebensgefährtin und ich die Betreuung unserer zweijährigen Tochter dadurch sicher, daß wir in Gegenschicht arbeiten. Da mein Dienstplan mindestens einen Monat im Voraus ausliegt, hat sich der Arbeitgeber meiner Lebensgefährtin bereit erklärt, ihren Dienstplan mit Gegenschichten zu meinen zu planen. Meine daraus resultierenden Einschränkungen in der Flexibilität beim Einspringen wurden bereits in einem Plan- und Reflexionsgespräch am 5.5.2015 durch Fr. xxxxxx dokumentiert.
Da Sie mir eine DienstplanÄnderung für den 1.1.2017 anweisen, die meine Arbeitszeit auf den Zeitraum von 7:00Uhr bis 11:00Uhr und von 16:00 bis 21Uhr verändert, obwohl ich mitgeteilt habe, daß meine Lebensgefährtin an diesem Tag Frühschicht arbeitet und ich keine familiäre oder ausserfamiliäre Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter habe, gehe ich davon aus, das der Betriebsrat im Vorwege zu dieser Dienstplanänderung nicht gehört worden ist [ § 87 Abs. 1 Ziff. 2BetrVG
Mitbestimmung bei Schichtwechsel
(BAG 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.09.2004 - 5 AZR 559/03)
ebenso:
Keine Änderung ohne Mitbestimmung - Rechtswirksamkeit eines Schichtplanes
LAG Niedersachsen — Urteil 29.04.2005 - 16 Sa 1330/04)] . Ich fordere sie hiermit auf, in dieser Sache das erforderliche Mitbestimmungsverfahren einzuleiten, um dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, u.A. folgende Dinge zu überprüfen:
Sind die in §106 GewO beschriebenen Grundsätze des billigen Ermessens und der Beachtung von Behinderungen des Arbeitnehmers ausreichend gewürdigt?
Ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet und die Wahl meiner Person für diesen Diensteinsatz begründet?
Wurden andere Mitarbeiter dazu befragt, ob im Falle eines Einsatzes in der Frühschicht des 1.1.2017 bei ihnen ebenfalls eine Pflichtenkollision auftreten würde?
Gibt es einen rechtsverbindlichen (mitbestimmten) Dienstplan für den Januar 2017(da dieser nicht mindestens 1 Monat im voraus auslag, erfüllt er nicht die Voraussetzung der BVAz und war somit gesondert in die Mitbestimmung zu geben)?
Ist der Umstand gewürdigt worden, daß außer mir nur zwei weitere Kollegen das Weihnachtswochenende und das Neujahrswochenende zum Dienst eingeteilt wurden, während die restlichen Kolleginnen nur an einem der beiden Wochenenden eingesetzt wurden?
Ist die Belastung ausreichend gewürdigt, die in der Tatsache begründet liegt, daß mir (nach Zählung durch den BR)
in 2016 nur 14(!) freie Wochenenden gewährt wurden?
Da sie mich für den 28.12. 2016, um 14Uhr zu einem persönlichen Gespräch im Büro von Fr.xxxxx, erbitte ich hiermit Auskunft über Natur und Inhalt des Gespräches und über die Teilnehmer( dass ein beratendes und protokollierendes Betriebsratmitglied teil nimmt, setze ich voraus). Sollte sich, durch meine oben gemachten Darstellungen, der Gesprächsbedarf relativiert haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen