Erstellt am 18.12.2016 um 08:02 Uhr von gironimo
Da kann ich mir wenig vorstellen, was da zu verstehen ist; was da vereinbart werden soll.
Findet da so etwas wie Schulung oder Training statt (§§ 96-98 BetrVG ), oder wird die Leistung ermittelt und bewertet (§ 94 BetrVG )?
So pauschal lässt sich das nicht beantworten
Erstellt am 18.12.2016 um 09:53 Uhr von Hoppel
@ newbie
CAVE!!! Google mal "Performance Improvement Plan Arbeitsrecht", dann weißt Du, wohin die Reise dieses AN führen soll ...
Als BR würde ich erstmal den § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG zücken, auch wenn derzeit nur ein einzelner AN betroffen sein soll. Ein Unternehmen zieht m.E. sicherlich nicht die PIP Karte für nur einen MA.
Der betroffene AN sollte ein BRM seines Vertrauens über den § 82 Abs.2 BetrVG einbinden. Ebenfalls sollte sich der/die betroffene KollegIn frühzeitig anwaltlich beraten lassen und schon mal Stellenanzeigen studieren!