Mitspracherecht bei Maßnahmen zur Leistungssteigerung?
Hallo zusammen,
unsere amerikanische Muttergesellschaft hat sich etwas ganz perfides einfallen lassen:
jeder Vertriebsteamleiter soll aus seinem Team einen MA auswählen, den er "pippen" will. Das heißt auf deutsch: er soll mit dem MA einen "Performance Improvement Plan" durchführen, um dessen Leistung zu steigern. Im Grunde genommen handelt es sich hier um eine Kündigungsvorbereitung, denn wenn das "pippen" nicht zum firmenseitig gewünschten Ergebnis führt, steht die Kündigung ins Haus. Unabhängig vom Kündigungsprocedere, bei dem der BR ja mitbestimmen darf: Wie kann der BR verhindern, dass der PIP willkürlich durchgeführt wird? Uns (der BR existiert erst seit 6 Wochen) ist ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ein Vertriebsmitarbeiter mit 140% Zielerreichung "gepippt" werden soll. Welchen Einfluss hat der BR auf die PIP-Prozedur? Kann der BR mit dem AG eine Betriebsvereinbarung schließen, in der Inhalt und Form sowie Auswirkungen des PIP festgelegt werden?
Vielleicht hat die/der ein oder andere von euch schon mal von solchen o.ä. Maßnahmen gehört. Freue mich auf eure Antworten.
Community-Antworten (2)
03.06.2007 um 23:37 Uhr
Hallo klausF Maßnahmen zur Leistungssteigerung bzw. Zielvereinbarung sind in ihrer kollektiven Ausgestaltung und Regeln nach §87. Abs. 1 Ziffer 1. 10,11 mitbestimmungspflichtig.
Dies sollte ja muss in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Wir sind hier nicht in Amerika und es gelten dt. Gesetze, pure Willkür und unrealistische Ziele die zur Kündigung führen sind rechtswidrig. Eure Geschäftsleitung hat dies Euch vorzulegen und mit dem BR zu vereinbaren.
05.06.2007 um 16:46 Uhr
Hallo Konrad,
danke für Deine schnelle Antwort. Wir werden das mit der BV baldmöglichst in Angriff nehmen.
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