Darf die Betriebsratsvorsitzende eine außerordentliche Sitzung einberufen, wo ein Betriebsratsmitglied Thema ist, ohne seines wissens?
Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte: die Betriebsratsvorsitzende läd ein Betriebsratsmitglied zu einem Termin, wo es um das Thema "Geheimhaltung BR" geht. Ihm werden in diesen Gespräch Vorwürfe gemacht, das er Vertrauliche Betriebliche Angelegenheiten weiter erzählt hätte. Der Kollege forderte Beweise und Protokolle, aber die gab es nicht, also alles haltlos. Aber 3 Tage zuvor, gab es ein Termin zur außerordentlicher. Sitzung. Alle hatten eine Eiladung bekommen, außer der Kollege um den es ging, er wuste also von nix.. Thema war "Geheimhaltung BR"....es ging um das Betriebsratsmitglied!
Ich werde das nich akzeptieren und möchte dem Kollegen helfen, damit er weiss, was hinter seinem Rücken geschied, ich habe das gefühl, dass man den Kollegen los werden will.
meine Frage: Darf die Betriebsratsvorsitzende eine außerordentliche Sitzung einberufen, wo es um ein Betriebsratsmitglied geht?.. ohne seines wissens? Und 3 Tage nach der außerordentliche Sitzung, bekommt er eine Einladung zu persönlichen Gespräch, ohne zu wissen, das eine Sitzung wegen/gegen ihn statt gefunden hatte und das alles, ohne Beweisse oder Protokolle?!...ist das ok?... Was kann man machen?..was ratet Ihr mir?
Danke für eure Hilfe Gruß Der Rechtschaffene
Community-Antworten (7)
16.12.2016 um 22:54 Uhr
Hallo Rechtschaffener, Nein, darf er nicht. Wer eine Einladung zur Sitzung bekommt, ist im BetrVG abschließend geregelt. Das bezichtigte BRM hat also eine Einladung zu bekommen, völlig unabhängig davon, ob der BRV vermutet, dass das BRM befangen ist. Das Problem ist: Der BRV hat unrechtmäßig gehandelt, aber das bringt die Sache ja noch nicht ins Lot. Es ist schwierig, Dir etwas zu raten. Wie groß ist Euer BR? Wieviel Einfluss kannst Du nehmen? Wie geht Ihr denn sonst so miteinander um?
Wir bei uns sind ziemlich nett zueinander. Wenn einer (vermeintlich) einen Fehler macht, dann redet man miteinander. Wir wollen nämlich alle besser werden. Ein BRV, der so handelt wie bei Euch, wäre bei uns nicht nur sofort ehemaliger BRV, er wäre auch nie BRV geworden.
Aber gut, welche Argumente hast Du? Wenn bei Euch ein Kollege irgendetwas ausgefressen haben soll und Euch die Kündigung auf den Tisch gelegt wird, dann sprecht Ihr doch (hoffentlich) erst mit dem Kollegen und beratet Euch dann, oder? Der Sinn dieser Reihenfolge ist klar: Ohne Info von beiden Seiten ist eine Entscheidung mit Substanz fast nie möglich. Wenn Ihr das wisst und ständig so handhabt, dann ist das Vorgehen des BRV geradezu abenteuerlich: Er verwehrt dem BR-Kollegen die Möglichkeit, v o r der Beratung Stellung zu nehmen und ggfs. Vorwürfe zu entkräften. Das riecht tatsächlich nach einem ganz miesen Spiel. Wenn Du im BR guten Rückhalt hast, dann kannst Du dieses Thema auf die TOPs setzen lassen. Ich persönlich würde mich nicht darauf verlassen, dass der BRV Deinen Wunsch in fairer Weise umsetzt. Also würde ich dem BRV detailliert schreiben, warum Du über diesen Vorfall sprechen möchtest und alle BRM in cc setzen. Damit hast Du wenigstens das erste Wort. Wenn die Vorwürfe gegen das BRM haltlos oder nicht beweisbar sind, kann man dem BRV auch noch stecken, dass er sich strafrechtlich auf ganz schmalen Grat bewegt. (Verleumdung). Das solltest dann nicht Du selbst machen, sondern ein BRM, dem Du vertraust. M e i n Ziel wäre es, diesen BRV noch in der gleichen Sitzung loszuwerden. Wenn das bei Euch im Rahmen des realistisch Möglichen liegt, könnte man dem BRV auch gleich den Wunsch nach TOP 2 schreiben: Abberufung und Neuwahl der BR-Vorsitzenden. Aber dann sollte das noch besser vorbereitet sein...
16.12.2016 um 22:55 Uhr
Boah, da müsste man mal im BR ein "wenig" Basisarbeit betreiben und auch aufklären. Das ist ja unsäglich. Die BRV hat sich scheisse verhalten, die anderen BRM vermutlich auch und wenn das betroffene BRM sich rechtlich ins Nirvana verhalten hat, dann ist der BR vermutlich besser in die Tonne zu kloppen.
Und: Alles in allem wäre das Thema ideal für einen Erzählkreis im Kindergarten. Dieser würde vermutlich aber konstruktiver mit dem Thema umgehen!
17.12.2016 um 00:50 Uhr
Der BRV kann keine BR Sitzung einberufen und dabei ein festes BR Mitglied außen vor lassen. Das ist schon mal nicht gesetzeskonform, insofern hat "alterMann" hier Recht.
Er hätte das BR Mitglied laden müssen und den Vorwurf der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen auf die Tagesordnung setzen müssen. Darauf würde ich euren Vorsitzenden hinweisen und dann auch offiziell beantragen, dass diese Sitzung schnellstmöglich nachgeholt wird, mit dem betroffenen BR Mitglied und dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt. Der BRV ist dann nämlich verpflichtet, dem Antrag statt zu geben.
Allerdings muss euch auch klar sein, dass, wenn an den Vorwürfen etwas dran sein sollte, dies nicht eben nur eine Bagatelle ist.
17.12.2016 um 10:34 Uhr
Geheimhaltung - und vertraulich betriebliche Angelegenheiten sind ja nun auch "relativ". Oft werden Dinge als Geheim oder Vertraulich eingestuft, die es effektiv gar nicht sind.
Egal wie - so kann es nicht laufen.
Ich würde den Vorfall auch zum offiziellen Thema einer Sitzung machen. Dabei sollte es dann überwiegend um das Thema gehen, wie gehen wir miteinander um.
17.12.2016 um 12:51 Uhr
Hallo zusammen, kurz zur Erläuterung: Wir sind ein Betriebsrat mit 9 Mitgliedern und wir sind der erste BR, da die Firma erst ein paar Jahre besteht. Leider spaltete sich der BR schnell in eine verkehrte Richtung auf. Wobei sämtliche Änderungen der Geschäftsleitung abgenickt wurden, das Verhältnis war 6 : 3 pro AG. Deshalb gestaltete es sich schwer Gespräche auf einer vernünftigen und vertrauensvollen Ebene zu führen. Wir machen das jetzt schon 3,5 Jahre mit und können es kaum erwarten die vorherstehenden Wahlen durchzuführen. Zu dem oberen Fall noch: Die Anschuldigungen gegen ihn haben sich als unwahr herausgestellt und er wurde angeschrieben, dass das Thema vom Tisch wäre, aber das sehe ich nicht so. Sollten wir einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen? Vielen Dank für eure Antworten. Gruß Der Rechtschaffene
17.12.2016 um 13:47 Uhr
Hallo Rechtschaffender, die rechtliche Situation kennst du aus den vorherigen Antworten. Sie helfen dir sicher nicht weiter. Wenn die Mehrheit im BR mit dem Vorsitzenden einverstanden ist, ist es für die Minderheit extrem schwierig gegen ihn juristisch vorzugehen. Nach meiner Meinung hilft Wahlwerbung für einen besseren BR. Aber nicht erst ein paar Wochen sondern über den gesamten Zeitraum von vier Jahren vor der Wahl.
17.12.2016 um 14:39 Uhr
@ Rechtschaffene
"Sollten wir einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen?"
Wer ist WIR? Wer soll denn den Beschluss für die Beauftragung eines Anwalts fassen? Und mit welch konkreter Durchsetzung von welchen Rechten soll dieser Anwalt überhaupt betraut werden? Und wie käme dieser TOP überhaupt auf die Tagesordnung?
Nur mal so... wie lautete denn überhaupt der TOP für diese Sondersitzung?
Falls wegen grober Pflichtverletzung ein Antrag gem. § 23 Abs. 1 S. 2 BetrVG beraten und beschlossen werden sollte, war dieses BRM an der Teilnahme während der Behandlung dieses TOP sowieso rechtlich verhindert! Dann hätte allerdings ein Ersatzmitglied für diesen TOP geladen werden müssen.
Und bzgl. einer vertrauensvollen Zusammenarbeit noch ein Zitat aus dem Beschluss des LAG Hamm (14.09.2009, Az. 10 TaBV 175/08; der BR hat den Antrag auf Ausschluss eines BRM gestellt):
"Der zwischen dem Betriebsrat und einem seiner Mitglieder, nämlich der Beteiligten zu 2. unzweifelhaft bestehende Konflikt hat sich nicht im Verhältnis zur Arbeitgeberin oder zur Belegschaft niedergeschlagen; die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG ist nicht betroffen. AUF EINE VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT DER BETRIEBSRATSMITGLIEDER UNTEREINANDER KOMMT ES NICHT AN."
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