Erstellt am 22.01.2018 um 20:32 Uhr von Challenger
Zitat : Darf der Vorsitzenden beide Anträge nicht beachten oder einfach ablehnen?
Klares NEIN. Vergleich :
§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen -
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt
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" Der Vorsitzende hat ", dass heißt, er MUSS " eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen " Das bedeutet, dass er keinen Ermessensspielraum hat. Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann.
Erstellt am 23.01.2018 um 00:49 Uhr von Challenger
Ergänzung zu : Das bedeutet, dass er keinen Ermessensspielraum hat. Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann.
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Vergleich :
§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten -
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Erstellt am 23.01.2018 um 09:21 Uhr von BloodyBeginner
Eine Tagesordnung kann auch in der Sitzung geändert/erweitert werden, wenn alle Anwesenden einstimmig zustimmen.
Und einen Punkt “Materialbestellung für einen Ausschuss“ draufzusetzen sollte wihl kein Problem darstellen.
Erstellt am 23.01.2018 um 10:27 Uhr von celestro
"Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann."
Weil die Bestellung des Materials ein paar Wochen verzögert ist ? Habe so meine Zweifel, ob ein Arbeitsgericht den BRV deswegen aus dem Amt entfernt.
Natürlich ist das Verhalten des BRV nicht in Ordnung, aber das hier Gesagte würde ich als "mit Kanonen auf Spatzen schießen" ansehen.
P.S. einen Grund für eine außerordentliche Sitzung sehe ich hier nicht.
Erstellt am 23.01.2018 um 10:28 Uhr von rtjum
also der Vorsitzende beruft doch wieder eine Sitzung ein, halt die nächste normale...
so kann man auch Probleme aussitzen obwohl Materialbestellung ja wirklich kein aber überhaupt kein Thema sein sollte es sei denn ihr wollt für euren Ausschuss jeder einen Laptop und Drucker oder sowas
Erstellt am 23.01.2018 um 13:26 Uhr von Katsche
Leider ist es bei uns im Gremium ein Problem.
Der BRV ist sehr sehr Arbeitgeber nah und andere BRM auch und verfahren nach dem Motto bloß keine Kosten für den Chef usw.
Und die anderen BRM (in dem Fall auch die Antragssteller) die Ihrer Arbeit gewissenhaft nachgehen wollen. Werden durch solche Dinge bewusst schikaniert.
Da werden selbst Beschlüsse über Materialien zum Politikum und wie schon Richtig geschrieben werden solche Dinge einfach ausgesessen, weil die nächste Reguläre Sitzung erst in 4 Wochen ist, und das kann es doch nicht sein. Und weil es ja in § 23 BetrVG das Recht gibt, halt meine Frage.