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Änderung der Tagesordnung / Antrag außerordentliche Sitzung

K
Katsche
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR-Vorsitzender hat am Freitag Abend (21 Uhr ) zu einer heutigen Sitzung eingeladen. Am Samstag haben 4 von 11 BR-Mitglieder einen Antrag auf Änderung/Erweiterung der TO gestellt,Ersatzweise die Einberufung einer außerordentliche Sitzung.

Thema sollte die Beschlussfassung zu einer Materialbestellung für einen Ausschuss sein.

Nun hat der Vorsitzende die TO auf der heutigen Sitzung nicht erweitert, weil die Zeit um die anderen Mitglieder zu informieren zu kurz gewesen sei.

Eine außerordentliche Sitzung will er auch nicht einberufen, weil er dazu keine Notwendigkeit sieht. Die nächste reguläre Sitzung wird wahrscheinlich erst in 3-4 Wochen stattfinden.

Darf der Vorsitzenden beide Anträge nicht beachten oder einfach ablehnen?

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Community-Antworten (6)

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Challenger

22.01.2018 um 21:32 Uhr

Zitat : Darf der Vorsitzenden beide Anträge nicht beachten oder einfach ablehnen?

Klares NEIN. Vergleich :

§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen -

(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt

" Der Vorsitzende hat ", dass heißt, er MUSS " eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen " Das bedeutet, dass er keinen Ermessensspielraum hat. Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann.

C
Challenger

23.01.2018 um 01:49 Uhr

Ergänzung zu : Das bedeutet, dass er keinen Ermessensspielraum hat. Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann.

Vergleich :

§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten -

(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

B
BloodyBeginner

23.01.2018 um 10:21 Uhr

Eine Tagesordnung kann auch in der Sitzung geändert/erweitert werden, wenn alle Anwesenden einstimmig zustimmen. Und einen Punkt “Materialbestellung für einen Ausschuss“ draufzusetzen sollte wihl kein Problem darstellen.

C
celestro

23.01.2018 um 11:27 Uhr

"Im Verweigerungsfall erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem BR führen kann."

Weil die Bestellung des Materials ein paar Wochen verzögert ist ? Habe so meine Zweifel, ob ein Arbeitsgericht den BRV deswegen aus dem Amt entfernt.

Natürlich ist das Verhalten des BRV nicht in Ordnung, aber das hier Gesagte würde ich als "mit Kanonen auf Spatzen schießen" ansehen.

P.S. einen Grund für eine außerordentliche Sitzung sehe ich hier nicht.

R
rtjum

23.01.2018 um 11:28 Uhr

also der Vorsitzende beruft doch wieder eine Sitzung ein, halt die nächste normale... so kann man auch Probleme aussitzen obwohl Materialbestellung ja wirklich kein aber überhaupt kein Thema sein sollte es sei denn ihr wollt für euren Ausschuss jeder einen Laptop und Drucker oder sowas

K
Katsche

23.01.2018 um 14:26 Uhr

Leider ist es bei uns im Gremium ein Problem. Der BRV ist sehr sehr Arbeitgeber nah und andere BRM auch und verfahren nach dem Motto bloß keine Kosten für den Chef usw. Und die anderen BRM (in dem Fall auch die Antragssteller) die Ihrer Arbeit gewissenhaft nachgehen wollen. Werden durch solche Dinge bewusst schikaniert.

Da werden selbst Beschlüsse über Materialien zum Politikum und wie schon Richtig geschrieben werden solche Dinge einfach ausgesessen, weil die nächste Reguläre Sitzung erst in 4 Wochen ist, und das kann es doch nicht sein. Und weil es ja in § 23 BetrVG das Recht gibt, halt meine Frage.

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