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außerordentliche Sitzung

S
skargen
Jan 2018 bearbeitet

Darf der 2. Vorsitzende eine außerordentliche BR Sitzung einberufen? Situation: 1. Vorsitzende auf Frühschicht, 2.auf Nachtschicht. Dieser hat Freitag nacht spontan eine außerordentliche Sitzung für die vorhandenen BR Mitglieder einberufen, ohne dies mit der Vorsitzenden abzustimmen....

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Community-Antworten (10)

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seesee

23.06.2014 um 02:13 Uhr

Warum sollte er das nicht dürfen? Die 1. BRV ist nicht da, also Stellvertreter zuständig. Es gehört möglicherweise nicht zum guten Ton, aber wenn es einen konkreten Anlass gibt- warum nicht?

N
nicoline

23.06.2014 um 09:04 Uhr

Hier müßte man doch erstmal fragen, warum war es nötig, nachts, spontan, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen? Hat die auch nachts stattgefunden?

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gironimo

23.06.2014 um 10:14 Uhr

Sehe ich im Prinzip ähnlich kritisch. "Spontane" Sitzungen laufen immer Gefahr wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung ins Abseits zu gelangen. Immerhin wurde ja z.B. der BRV wohl nicht geladen - oder?

Natürlich mag es Notsituationen geben - es kommt eben auf den Fall an .....

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Orion

23.06.2014 um 11:06 Uhr

Ein schichtfreier Tag kann ein Verhinderungsgrund sein, muss es aber nicht. Eine Abwesenheit aufgrund einer anderen Schicht ist aber grundsätzlich kein Verhinderungsgrund.

Da der BRV hier nicht verhindert war, konnte/durfte der Stellvertreter auch keine Sitzung einberufen. ALLE, die hieran teilgenommen haben, laufen jetzt Gefahr sich eine Abmahnung einzuhandeln.

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Dezibel

23.06.2014 um 12:32 Uhr

Solange wir den Grund der "spontanen" Sitzung nicht kennen, ist alles reine Spekulation. Frage: Ist Freitagnacht die Nacht zum Freitag, dann käme ja noch die Frühschicht, oder ist es die Nacht zum Samstag, dann wäre die nächste Früh ja erst am Montag ... Fragen über Fragen und alles nur Vermutungen.

O
Orion

23.06.2014 um 13:27 Uhr

Der Grund ist hier unerheblich. Und ob es sich hier um ein zum Weekend oder ein mitten in der Woche liegende Schicht handelt gleichfalls. Bei Grundsätzlichem gibt es auch keine Spekulation.

D
Dezibel

23.06.2014 um 13:39 Uhr

Bei Grundsätzlichem gibt es auch keine Spekulation. Du hast aber eine Ahnung, vor allem vom Leben.

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Orion

23.06.2014 um 13:47 Uhr

Was “grundsätzlich“ bedeutet, weißt Du aber schon?

Selbst wenn ich im Juristendeutsch einen Ausnahmevorbehalt unterstelle, berechtigt dieser „hier“ nicht zu Spekulationen.

K
Kulum

23.06.2014 um 17:46 Uhr

Ausgerechnet du, der sogar eine Abmahnung in den Raum stellt, will anderen hier "Juristendeutsch" erklären und Spekulationen für berechtigt oder unberechtigt erklären?

Was wird denn aus der Sitzung, wenn es tatsächlich keine Sitzung wäre? Eine Zusammkunft von BRM, die da hoffentlich irgendein Vorgehen oder was auch immer im Zusammenhang mit BR-Tätigkeit besprochen haben. Und das ist bei dir also abmahnwürdig.

Dann spekuliere ich mal (auch wenn ich das nach deiner Aussage ja gar nicht dürfte) Ein BRM "entdeckte", dass der AG wieder mal einen LAN eingestellt hat, ohne vorher den BR anzuhören. Das BRM ging zu seinem stellv. BRV (BRV war ja nicht da) und meinte er würde gern mit den anderen BRM beraten, was denn morgen früh zu tun sei. Der Stelli geht also los und fragte, ob alle bereit sind sich zu einem kurzfristigen Treffen (dass sie dem Kind einen anderen Namen gaben ist völlig schnuppe) zusammenzufinden. Alle sagten zu und so beriet man sich.

Und in dieser immerhin möglichen Konstellation willst du abmahnen? Das einzige, was evtl auf wackligen Füßen stünde (außer der von dir in den Raum gestellten Abmahnung) wären evtl die Beschlüsse (falls da tatsächlich einer gefasst wurde). Aber das wäre unschädlich, weil heilbar

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Orion

23.06.2014 um 20:52 Uhr

Ich hoffe, Du weißt jetzt auch, was Du hier schreibst!

In der Regel sollten wir hier doch besser auf das Antworten, was auch gefragt ist und uns nicht irgendetwas zusammenspinnen, um etwas zu begründen, das gar nicht gefragt ist.

Und wer richtig lesen kann, hätte bemerken müssen/können, dass sich: „berechtigt dieser „hier“ nicht zu Spekulationen“, auf die hier eindeutig gestellte Frage bezieht.

Und ja, wenn ich hier der AG wäre, würde ich mit Freuden hier an alle beteiligten Abmahnungen verteilen.

Deine Fantasie in Ehren, leider verträgt sie sich weder mit § 37 BetrVG noch mit § 40 BetrVG. Seit wann muss ein AG Ausfallzeiten für Vorbereitungstreffen zu Sitzungen bezahlen, die rechtlich gar nicht einberufen sind? Den Richter möchte ich sehen, der hier dem AG die Kostentragung aufs Fell brennt.

Zitat Kulum: „Was wird denn aus der Sitzung, wenn es tatsächlich keine Sitzung wäre? Eine Zusammkunft von BRM, die da hoffentlich irgendein Vorgehen oder was auch immer im Zusammenhang mit BR-Tätigkeit besprochen haben. Und das ist bei dir also abmahnwürdig.“

Das kommt auf die Art, Personenzahl und Grund des Treffens an. Das kann in Ordnung sein, muss es aber nicht. Davon abgesehen war es auch kein Thema, das ich für abmahnfähig halte, sondern die hier als eindeutig zuzuordnende, eingangs gestellte Frage. Also bitte bei den Fakten bleiben und nicht umher Fantasieren.

Wenn hier jemand eine frage zur Formel 1 stellt, gebe ich ihm ja auch keine Antwort zur Schwimmweltmeisterschaft. Naja, bei starkem Regen könnten ja div. Parallelen vorhanden sein.

Zitat Kulum: „Dann spekuliere ich mal (auch wenn ich das nach deiner Aussage ja gar nicht dürfte)“

Spekulieren kannst Du soviel Du möchtest. Du solltest aber bei den Tatsachen bleiben. Auch dürfen darfst Du soviel Du willst. Das habe ich Dir entgegen Deiner Behauptung auch nicht abgesprochen. Zwischen „dürfen“ und „berechtigt“ besteht, zumindest nach meinem Verständnis, doch ein nicht ganz unerheblicher Unterschied.

Zitat Kulum: „Ein BRM "entdeckte", dass der AG wieder mal einen LAN eingestellt hat, ohne vorher den BR anzuhören. Das BRM ging zu seinem stellv. BRV (BRV war ja nicht da) und meinte er würde gern mit den anderen BRM beraten, was denn morgen früh zu tun sei.“

Mmmh. Man mag mich bitte korrigieren, aber bisher bin ich davon ausgegangen, dass genau dieses in Sitzungen passiert. Einen Sinn könnte es ja dann machen, wenn man dadurch die Sitzungen stark verkürzt bekommt, braucht man dann ja nur noch den Beschluss in Worte fassen.

Was mache ich jetzt aber mit den anderen, die ja an der Diskussion nicht teilnehmen konnten, aber vielleicht dazu hätten beitragen können, hier den einen oder anderen vorm Glatteis zu bewahren? Das macht nur dann einen Sinn, wenn sich hier Gruppen gegenüberstehen und die eine der anderen nicht Grün ist.

Zitat Kulum: „Der Stelli geht also los und fragte, ob alle bereit sind sich zu einem kurzfristigen Treffen (dass sie dem Kind einen anderen Namen gaben ist völlig schnuppe) zusammenzufinden. Alle sagten zu und so beriet man sich.“

Schnuppe ist hier gar nichts. Das geht mit den Pflichten nach § 2 BetrVG los, und hört mit denen von
§ 40 BetrVG noch lange nicht auf.

Zitat Kulum: „Und in dieser immerhin möglichen Konstellation willst du abmahnen?“

Mit Sicherheit. Da durch § 37 Abs. 2 BetrVG nicht gedeckelt. Was anderes wäre es, wenn dieses in einer Pause oder in der Freizeit geschieht. Dass hier gegen ein MBR verstoßen wurde, begründet mit Sicherheit keine Veranstaltung dieser Art. Denn genau dafür hat Papa Gesetzgeber den § 23 BetrVG ins Leben gerufen. Und eine Zeitnot würde ich hier auch als BR nicht sehen. Erst recht keine Berechtigung, hier sämtlich Vorgaben über den Haufen zu werfen um ein Treffen einiger BRler zu Organisieren, das sich dann als eine unverhältnismäßige darstellt.

Zitat Kulum: „Das einzige, was evtl auf wackligen Füßen stünde (außer der von dir in den Raum gestellten Abmahnung) wären evtl die Beschlüsse (falls da tatsächlich einer gefasst wurde). Aber das wäre unschädlich, weil heilbar“

Heilbar ist eigentlich nur etwas, was vorher krank bzw. nicht gesund war. Hier hätte überhaupt keiner gefasst werden können, von daher gibt es da auch nichts zu heilen.

Ich hoffe jetzt wirklich, dass dieses alles nur Deiner Fantasie entspringt, und es nicht so gelebt wird.

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