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Außerordentliche Kündigung! Bis wann muss die Sitzung einberufen werden?

B
brdummi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir fürchten, dass demnächst eine außerordentliche Kündigung bei uns auf dem Tisch liegen wird. Leider wissen wir nicht richtig damit umzugehen. Damit wir keinen Fehler begehen, würden wir gerne folgendes von euch wissen:

Wenn der AG die fristlose Kündigung an uns aushändigt, wann muss der Betriebsratsvorsitzende die Sitzung einberufen? Angenommen, diese kommt morgens, müssen wir die Sitzung noch am gleichen Tag machen?

Danke für eure Hilfe!

1.46208

Community-Antworten (8)

M
Matze

03.05.2011 um 19:40 Uhr

BetrVG §102(2) 3"Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen." Die Sitzung muss innerhalb dieser Frist erfolgen, sodass am dritten Tag nach Erhalt des Kündgungsersuchens dem Arbeitgeber eine Antwort des Betriebsrats vorliegt.

B
brdummi

03.05.2011 um 19:47 Uhr

Die Sitzung muss dann auch eine außerordentliche sein, oder nicht?

W
wahlvst

03.05.2011 um 19:54 Uhr

Nein, muss keine außerordentliche sein. Wenn gerade ehe ein ansteht geht auch die. Man sollte als BR halt nur die 3 Tage beachten.

B
brdummi

03.05.2011 um 19:58 Uhr

Super, danke! Das hilft uns weiter!

T
Torsten

04.05.2011 um 00:03 Uhr

Hallo, und ab wann zählen die 3 Tage? Ich bekomme die Fristlose am Freitag, wann läuft die Frist ab?

Danke für die Info

K
Kölner

04.05.2011 um 09:25 Uhr

@Torsten Montag um 24 h; hilfsweise zum Betriebsende...

§§ 187 ff BGB

W
wahlvst

04.05.2011 um 10:25 Uhr

Kölner

wie kommst Du auf "Montag". Der Fragesteller hat "morgens" also nur eine Uhrzeit geschrieben. Könnte also auch Dienstag, Mittwoch, Donnerstag usw. sein.

K
Kölner

04.05.2011 um 11:00 Uhr

@wahlvst Wenn Du mal genau den Adressaten in meinem posting betrachtest, dann erklärt sich das sicher...

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