Erstellt am 03.05.2011 um 17:40 Uhr von Matze
BetrVG §102(2) 3"Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen."
Die Sitzung muss innerhalb dieser Frist erfolgen, sodass am dritten Tag nach Erhalt des Kündgungsersuchens dem Arbeitgeber eine Antwort des Betriebsrats vorliegt.
Erstellt am 03.05.2011 um 17:47 Uhr von brdummi
Die Sitzung muss dann auch eine außerordentliche sein, oder nicht?
Erstellt am 03.05.2011 um 17:54 Uhr von wahlvst
Nein, muss keine außerordentliche sein. Wenn gerade ehe ein ansteht geht auch die. Man sollte als BR halt nur die 3 Tage beachten.
Erstellt am 03.05.2011 um 17:58 Uhr von brdummi
Super, danke! Das hilft uns weiter!
Erstellt am 03.05.2011 um 22:03 Uhr von Torsten
Hallo,
und ab wann zählen die 3 Tage?
Ich bekomme die Fristlose am Freitag, wann läuft die Frist ab?
Danke für die Info
Erstellt am 04.05.2011 um 07:25 Uhr von Kölner
@Torsten
Montag um 24 h; hilfsweise zum Betriebsende...
§§ 187 ff BGB
Erstellt am 04.05.2011 um 08:25 Uhr von wahlvst
Kölner
wie kommst Du auf "Montag". Der Fragesteller hat "morgens" also nur eine Uhrzeit geschrieben. Könnte also auch Dienstag, Mittwoch, Donnerstag usw. sein.
Erstellt am 04.05.2011 um 09:00 Uhr von Kölner
@wahlvst
Wenn Du mal genau den Adressaten in meinem posting betrachtest, dann erklärt sich das sicher...