Außerordentliche Kündigung! Bis wann muss die Sitzung einberufen werden?
Hallo zusammen! Wir fürchten, dass demnächst eine außerordentliche Kündigung bei uns auf dem Tisch liegen wird. Leider wissen wir nicht richtig damit umzugehen. Damit wir keinen Fehler begehen, würden wir gerne folgendes von euch wissen:
Wenn der AG die fristlose Kündigung an uns aushändigt, wann muss der Betriebsratsvorsitzende die Sitzung einberufen? Angenommen, diese kommt morgens, müssen wir die Sitzung noch am gleichen Tag machen?
Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (8)
03.05.2011 um 19:40 Uhr
BetrVG §102(2) 3"Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen." Die Sitzung muss innerhalb dieser Frist erfolgen, sodass am dritten Tag nach Erhalt des Kündgungsersuchens dem Arbeitgeber eine Antwort des Betriebsrats vorliegt.
03.05.2011 um 19:47 Uhr
Die Sitzung muss dann auch eine außerordentliche sein, oder nicht?
03.05.2011 um 19:54 Uhr
Nein, muss keine außerordentliche sein. Wenn gerade ehe ein ansteht geht auch die. Man sollte als BR halt nur die 3 Tage beachten.
03.05.2011 um 19:58 Uhr
Super, danke! Das hilft uns weiter!
04.05.2011 um 00:03 Uhr
Hallo, und ab wann zählen die 3 Tage? Ich bekomme die Fristlose am Freitag, wann läuft die Frist ab?
Danke für die Info
04.05.2011 um 09:25 Uhr
@Torsten Montag um 24 h; hilfsweise zum Betriebsende...
§§ 187 ff BGB
04.05.2011 um 10:25 Uhr
Kölner
wie kommst Du auf "Montag". Der Fragesteller hat "morgens" also nur eine Uhrzeit geschrieben. Könnte also auch Dienstag, Mittwoch, Donnerstag usw. sein.
04.05.2011 um 11:00 Uhr
@wahlvst Wenn Du mal genau den Adressaten in meinem posting betrachtest, dann erklärt sich das sicher...
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