Hallo! Im Jahr 2014 hatten wir betriebsratswahl, Arbeitnehmeranzahl war 200 und mehr, 2016 hatten wir dann einen stellenabbau und die arbeitnehmeranzahl ging auf 168 zurück. Meine Frage ist, ob der betriebsratsvorsitzende immer noch anspruch auf Freistellung hat seit Beginn der Amtszeit oder ändert sich was wenn innerhalb der Amtszeit die abeitnehmerzahl zurück geht und er nicht mehr freigestellt ist bzw teilweise da wir im 3-schicht System arbeiten!