Freistellung
Hallo! Im Jahr 2014 hatten wir betriebsratswahl, Arbeitnehmeranzahl war 200 und mehr, 2016 hatten wir dann einen stellenabbau und die arbeitnehmeranzahl ging auf 168 zurück. Meine Frage ist, ob der betriebsratsvorsitzende immer noch anspruch auf Freistellung hat seit Beginn der Amtszeit oder ändert sich was wenn innerhalb der Amtszeit die abeitnehmerzahl zurück geht und er nicht mehr freigestellt ist bzw teilweise da wir im 3-schicht System arbeiten!
Community-Antworten (11)
15.12.2016 um 21:59 Uhr
bei der Freistellung ist es unerheblich, was zum Zeitpunkt der Wahl war. Mit 168 Mitarbeitern habt ihr keinen automatisch aus dem Gesetz ableitbaren Anspruch mehr (sofern die 200 nicht kurzfristig wieder naht)
15.12.2016 um 22:02 Uhr
@pickel Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber gibt es da nicht nach einem oder zwei Jahren einen genauen Stichtag der zählt? Grübel
15.12.2016 um 22:18 Uhr
Dummer Hund Du verwechselt das mit der Verkleinerung des Betriebsrates wenn der Betrieb nach 24 Monaten um die Hälfte, mindestens um 50 Mitarbeiter geschrumpft ist. Die Freistellung nach 38 gibts nur bei 200 und mehr Mitarbeiter.
15.12.2016 um 22:18 Uhr
Prima,DummerHund, verwechseln wir mal wieder das komplette BetrVG mit der eigenen imagination!
16.12.2016 um 00:24 Uhr
Hat denn der AG schon was gesagt?
Immerhin bleibt dem BRV (wie allen BRs) der Anspruch aus § 37.2 BetrVG.
16.12.2016 um 08:52 Uhr
BetrVG §13 ... (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, ... Das sagt doch schon alles.
Was bedeutet jetzt 200 und mehr?
16.12.2016 um 09:37 Uhr
@Erbsenzähler: Danach war aber HIER nicht gefragt! Nochmal lesen!
16.12.2016 um 10:39 Uhr
@Erbsenzähler
Die 200 Mitarbeiter ist die Größenordnung wo der BR ein Mitglied nach § 38 BetrVG freistellen kann sind es weniger als 200 ist der 37er zuständig und es gibt keine volle Freistellung mehr es sei denn der BR handelt was mit dem AG aus.
16.12.2016 um 16:58 Uhr
Danke für die antworten, sehr hilfreich nur die Vorsitzende und der AG sind sich nicht einig. Vorsitzende streubt sich dagegen wieder arbeiten zu gehen leider auch 3 schichten und begründet es damit keine zeit für betriebsratsarbeit zu haben. Die Situation ist sehr schwierig da ne Lösung zu finden.
17.12.2016 um 09:43 Uhr
nur die Vorsitzende und der AG sind sich nicht einig Das spielt erst mal gar keine Rolle.
Vorsitzende streubt sich dagegen wieder arbeiten zu gehen Ich hatte manchmal auch keine Lust, was soll's.
Die Situation ist sehr schwierig da ne Lösung zu finden. Wieso? Die Lösung steht im Betriebsverfassungsgesetz. Weniger als 200 Leute, ab an den Arbeitsplatz (wenn nichts anderes vereinbart ist). Und da eben nichts vereinbart ist, würde ich als Arbeitgeber meine Muskeln spielen lassen. Das regelt sich dann schnell über die Lohntüte ...
17.12.2016 um 12:03 Uhr
ok moreno und Danke für die Aufklärung.
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