Mitbestimmung bei Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit)
Hallo, ein Mitarbeiter hat Teilzeit nach TzBG beantragt und erhalten. Der BR hat nichts dagegen, wurde aber von der GL weder informiert noch angehört. Welche MBR hat der BR?
Community-Antworten (6)
08.07.2014 um 23:59 Uhr
Nur die Verteilung der (reduzierten) Arbeitszeit auf die Wochentage unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Absatz I Nr. 2 BetrVG.
09.07.2014 um 00:18 Uhr
.... sofern die Verteilung nicht ohnehin mit der bestehenden Arbeitszeitregelung konform ist.
09.07.2014 um 13:09 Uhr
Danke für die Antworten, aber: die Arbeit in der Abteilung ist ja nicht weniger geworden. Die Arbeitszeitverkürzung für den MA wirkt sich also dahingehend aus, dass die gekürzten Stunden durch die anderen MA der Abteilung (insgesamt 5 MA) aufgefangen werden müssen (Arbeitsverdichtung). Die Kürzung beträgt 7 Wochenstunden. Und da ist mitbestimmungsmäßig echt nichts zu holen? Und nicht mal in Info-Recht?
09.07.2014 um 13:26 Uhr
Die Info habt ihr doch, wenn ihr bei der Verteilung, euer MBR ausübt.
09.07.2014 um 18:24 Uhr
@blackjack: verstehe ich nicht...
Die Verteilung der Arbeitszeit ist tariflich geregelt.
09.07.2014 um 18:45 Uhr
MA wünscht, etwa D-Mi-Do und nur vormittags zwischen 9 und 12 Uhr. Das kann der MA nicht verlangen, hier besteht euer MBR. Dem entsprechend ist der BR zu beteiligen.
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