W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit)

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter hat Teilzeit nach TzBG beantragt und erhalten. Der BR hat nichts dagegen, wurde aber von der GL weder informiert noch angehört. Welche MBR hat der BR?

2.91106

Community-Antworten (6)

B
blackjack

08.07.2014 um 23:59 Uhr

Nur die Verteilung der (reduzierten) Arbeitszeit auf die Wochentage unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Absatz I Nr. 2 BetrVG.

G
gironimo

09.07.2014 um 00:18 Uhr

.... sofern die Verteilung nicht ohnehin mit der bestehenden Arbeitszeitregelung konform ist.

S
seesee

09.07.2014 um 13:09 Uhr

Danke für die Antworten, aber: die Arbeit in der Abteilung ist ja nicht weniger geworden. Die Arbeitszeitverkürzung für den MA wirkt sich also dahingehend aus, dass die gekürzten Stunden durch die anderen MA der Abteilung (insgesamt 5 MA) aufgefangen werden müssen (Arbeitsverdichtung). Die Kürzung beträgt 7 Wochenstunden. Und da ist mitbestimmungsmäßig echt nichts zu holen? Und nicht mal in Info-Recht?

B
blackjack

09.07.2014 um 13:26 Uhr

Die Info habt ihr doch, wenn ihr bei der Verteilung, euer MBR ausübt.

S
seesee

09.07.2014 um 18:24 Uhr

@blackjack: verstehe ich nicht...

Die Verteilung der Arbeitszeit ist tariflich geregelt.

B
blackjack

09.07.2014 um 18:45 Uhr

MA wünscht, etwa D-Mi-Do und nur vormittags zwischen 9 und 12 Uhr. Das kann der MA nicht verlangen, hier besteht euer MBR. Dem entsprechend ist der BR zu beteiligen.

Ihre Antwort