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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtzeit = Arbeitszeit?

H
heihei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns stellt sich folgende Frage: ein Kollegin soll auf Schulung. Fahrzeit zum Schulungsort beträgt ca. 4-5 Stunden. Schulungsbeginn: Montag 19.00 uhr im Hotel (Abendessen) Schulungsende Dienstag 18.00 Uhr, dann Heimfahrt (mit PKW) Nun stellt sich die Frage: wie wird die Fahrtzeit berechnet. Ist das AZ? Darf der Vorgesetzte die Kollegin am freien Tag "auf die Reise schicken"? Ladenarbeitszeiten 6 Tage/Woche, jeder MA hat einen freien Tag in der Woche...

Hoffe mein Problem wurde verständlich... Wir finden keider keine Gesezte bzg, Fahrtzeit = Arbeitszeit. Die 6 Tage Woche könnte man aus dem Gesetz als ok ableiten. Wir unterliegen einem Tarifvertra aus dem auns unserer Sicht auch nicht wirkich was geregelt ist. BV gibt es nicht....

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Community-Antworten (1)

S
Sändie

01.07.2009 um 15:13 Uhr

Ist die Kollegin ein BR-Mitglied, oder wird die MA./in vom Betrieb in eine Weiterbildung geschickt?

Unabhängig von der Fahrzeit, hat der AG dem MA so zu behandeln, als währe er in der Arbeit (Vollzeitkraft). Also muss er die volle Arbeitszeit berechnen.

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