bei uns stellt sich folgende Frage:
ein Kollegin soll auf Schulung. Fahrzeit zum Schulungsort beträgt ca. 4-5 Stunden. Schulungsbeginn: Montag 19.00 uhr im Hotel (Abendessen)
Schulungsende Dienstag 18.00 Uhr, dann Heimfahrt (mit PKW)
Nun stellt sich die Frage: wie wird die Fahrtzeit berechnet. Ist das AZ? Darf der Vorgesetzte die Kollegin am freien Tag "auf die Reise schicken"? Ladenarbeitszeiten 6 Tage/Woche, jeder MA hat einen freien Tag in der Woche...
Hoffe mein Problem wurde verständlich... Wir finden keider keine Gesezte bzg, Fahrtzeit = Arbeitszeit. Die 6 Tage Woche könnte man aus dem Gesetz als ok ableiten. Wir unterliegen einem Tarifvertra aus dem auns unserer Sicht auch nicht wirkich was geregelt ist. BV gibt es nicht....
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