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Dienstreiserichtlinien-Fahrtkosten

I
ikarusT
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsratskollegen, die Dienstreiserichtlinien bzw. die diesbezüglichen Org. Anweisungen sind, wie wahrscheinlich in vielen Unternehmen, auch bei uns sehr kompliziert. Grundsätzlich haben wir in allen Jahren nie Probleme gehabt, weil wir immer einen Pkw zum Besuch von BR Seminaren zu Verfügung gestellt bekommen haben. Da wir nun einmal mit der Bahn zu einem Seminar fahren sollten, und dieses auch getan haben, haben wir eine Kurzstrecke (vom Bahnhof zum Hotel) mit dem Taxi zurückgelegt, welches wir selbst bezahlt haben.
Laut der o.g Dienstreiserichtlinien bekommt ein Arbeitnehmer seine Unkosten aber erst im folgenden Quartal mit der Lohnabrechnung erstattet (das heißt für eine Dienstreise im Oktober erst im Januar). Ein Vorschuss ist lt. Org. Anweisung unzulässig. Unsere Frage: Müssen sich auch die BR-Mitglieder dieser allgemeinen Dienstreiserichtlinien beugen und auf ihre Auslagen so lange warten?

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Community-Antworten (12)

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Pickel

12.12.2016 um 22:06 Uhr

Worauf begründet ihr denn euren Anspruch, das Taxi-Geld zurückzubekommen?

Wenn es dazu vorher keine Absprache mit dem AG gab, sondern ihr aufgrund der Dienstreiserichtlinie Anspruch erhebt, müsst ihr auch die hier vorgegebenen Regelungen einhalten.

A
AlterMann

13.12.2016 um 00:08 Uhr

Ja, erstmal muss ein BR die gleichen Regeln beachten wie jeder im Betrieb. Als BR würde ich die Bestimmung, dass vorgelegte Reisespesen erst ein Quartal später beglichen werden, allerdings kippen.

M
Moreno

13.12.2016 um 00:16 Uhr

Worauf begründet ihr denn den Anspruch das Taxi Geld zurück zu bekommen?.....vielleicht auf den Paragrafen 40 BetrVG?

G
gironimo

13.12.2016 um 09:38 Uhr

Ich bin da ganz bei AlterMann . Der Ansatzpunkt wäre der § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG.

P
Pickel

13.12.2016 um 11:00 Uhr

Moreno, die denkst mal wieder zu kurz. Denn Kosten nach 40 BetrVG kann der BR nicht ohne vorige Absprache verursachen und zurückfordern. Genau daher meine Frage, ob es zuvor Absprachen gab.

M
Moreno

13.12.2016 um 12:42 Uhr

Na Pickel ich würd mal sagen Du bist der, der hier zu kurz denkt! Das diese Taxikosten entstehen ist ja schon klar beim Beschluss zum Betriebsratsseminar also brauch ich keine weiteren Absprachen.

Ja Ja ich weiß für Deinen Chef würdest Du auch per Anhalter fahren aber so arbeitgeberfreundlich bist halt nur Du hier! ;-)

P
Pickel

13.12.2016 um 19:05 Uhr

Na Moreno, wenn das klar ist, dann steht das ja im Beschluss und alles ist gut.

Aber auch du dürftest wissen, dass BR kein Recht auf eigenmächtige Bestellung von Taxis haben. der öffentliche Nahverkehr kann ausreichendes Mittel sein. Ohne Beschluss und Kostenübernahmeerklärung kommst du mit deinem 40er also schlicht nicht weiter. Und genau daher meine Frage, ob es entsprechende Absprachen gab.

M
Moreno

13.12.2016 um 20:20 Uhr

Na wenn Du einen Beschluß als Absprache bezeichnest dann ist alles okay 😋

E
Ernsthaft

13.12.2016 um 21:55 Uhr

@Pickel „Denn Kosten nach 40 BetrVG kann der BR nicht ohne vorige Absprache verursachen und zurückfordern.“

Hast du diese Wahrnehmung erst seit der letzten Jahressonderzahlung oder läuft da bei dir schon länger etwas nicht so ganz gerade, wie es eigentlich sollte?

Schon einmal etwas von Kommentaren zu diesem Thema gehört? Wenn ja, dann bitte besorgen und auch lesen.

Sorry, aber bei so einem hirnrissigen Zeugs bekomme ich schon wieder das kalte Würgen.

P
Pickel

14.12.2016 um 17:58 Uhr

Plumpe Beleidigungen ohne jeden sachlichen Inhalt mögen (neben ausschweifendem Gerede mit ähnlich wenig Substanz) dein Niveau sein - meines ist es nicht. Eine Antwort wirst du daher hier und in Zukunft nicht erwarten können.

D
DummerHund

14.12.2016 um 20:59 Uhr

Nichts für Ungut @Pickel, aber in meiner Zeit als BR habe ich selbst die Fahrzeuge als BR und KBR Mitglied bei desn renomierten Fahrzeugverleiern hier in Deutschland selber gebucht und dem Ag dann mitgeteilt. Dieser hatte uns dann nur bestätigt und jeder wusste wo der Schlüssel für welches Mitfahrzeug, wo ab zu holen ist Deine Rhetorik ist also in so fern nicht nach vollziehbar. Fährt BR von Hamburg bis Düsseldorf mit dem Zug, ist es nur rein logisch das das Seminar nicht gleich am Bahnsteig statt findet, Folgekosten sind als rein selbstverständlich. Handhabt ihr es anders, dann macht es, aber propagiert es nicht einem ganzem Land.

E
Ernsthaft

15.12.2016 um 21:27 Uhr

@Pickel

„Eine Antwort wirst du daher hier und in Zukunft nicht erwarten können.“

Ich kann dich beruhigen. Da sie sowieso in die Hose gehen würde, habe ich auch keine erwartet.

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