Erstellt am 11.12.2016 um 15:08 Uhr von gironimo
Wie lange ist das denn her mit dem Diebstahl? Weniger als 14 Tage? (Schau doch mal in den § 626 BGB).
Wenn der AG erst wochenlang wartet, obwohl er weiß, dass Schuhe gestohlen wurden, kommt er vielleicht zu spät.
Ich würde mir alles anhören und sehen. Aber keinen Kommentar abgeben. Sagt dem AG, dass der BR diese Angelegenheit intern beraten muss; und natürlich erst einmal mit dem betroffenen AN reden muss, um sich ein Bild zu machen.
Wenn der AG meint jemanden kündigen zu wollen, möge er eine ordentliche Anhörung des BR einleiten. Dann werdet ihr sehen, was er Euch mitteilt und Ihr könnt dann innerhalb der Frist Eure Stellungnahme abgeben (siehe auch § 102 BetrVG).
Bedenkt, dass der BR der Interessenvertreter des AN ist und keine vorgelagerte Gerichtsinstanz. Es geht nicht darum, eine Beurteilung des Falls vorzunehmen, sondern Gründe zu nennen, die gegen eine Kündigung sprechen.
Erstellt am 11.12.2016 um 16:22 Uhr von Challenger
Tach auch,
ich kann Euch nur empfehlen,dem Vorschlag von gironimo zu folgen.
Erstellt am 12.12.2016 um 09:28 Uhr von Pickel
Gironimo unterschlägt in seiner Antwort, dass die 14 Tage-Frist erst laufen kann, wenn der Name bekannt ist und keine weiteren Maßnahmen zur Beweissicherung mehr notwendig waren.
Davon ab halte ich eure Einstellung für sehr bedenklich. Du schreibst:
"Wir vermuten das der AG uns massiv unter Druck setzten will da er uns eigentlich nicht wünscht. Er möchte eine Überforderung für uns erreichen und unsere Unwissenheit ausnutzen.
Wir gehen fast davon aus das auf den Bildern nichts eindeutig zu sehen wird denn dann bräuchten die uns doch gar nicht. "
Ihr solltet euch nicht zu viele Gedanken machen, was alles böses im Hintergrund bereits läuft. Geht hin, lasst euch informieren und macht euch dann ein Bild. Schon mit Mauern im Kopf zu starten kann nie hilfreich sein.
Erstellt am 14.12.2016 um 07:07 Uhr von BRHamburg
Macht euch nicht verückt. Geht zu dem Gespräch und hört euch an was die GL zu sagen hat. Trefft aber in keinem Fall schon dort eine Entscheidung. Auch keine Aussagen wie: Ja wenn das so ist da..... oder Ja da haben sie recht..... Am besten ist es wenn nur der BRV in dem Gespräch etwas sagt und die anderen sich Notizen machen. Diskutieren und die Standpunkte kann man dann im Gremium führen. Schaut euch die Aufnahmen der Kamera genau an. Wenn es zur Anhörung kommt verlangt eine Kopie der Aufnahmen um sie genau prüfen zukönnen. Sprecht in jedem Fall mit dem Kollegen über die Anschuldigung. Wie ihr euch bei einer Anhörung verhaltet wenn der Vorwurf berechtigt ist müsst ihr für euch entscheiden.
Erstellt am 14.12.2016 um 07:11 Uhr von Marnan
Hallo nochmal....
Hab ja ein Update versprochen....
Also es wurde heute nicht mit uns gesprochen. Und so wie es aussieht wird auch nicht mit uns gesprochen wegen dem Diebstahl. Die da oben haben sich jetzt ausgedacht das die dem vermeintlichen Dieb einen Aufhebungsvertrag vorlegen werden.
Das ist so die letzte Info die zu uns durchgedrungen ist.....
Erstellt am 14.12.2016 um 10:58 Uhr von celestro
Danke für das Update. Würde mich freuen, auch noch zu hören, wie die Sache zuende ging. Aber der AG kann das so natürlich erst einmal probieren.