Erstellt am 14.08.2011 um 19:50 Uhr von Kurzarbeiter
Deshalb interessiert es vielen Leute, ob man den BR an seiner Aussage festnageln kann, dass Neuwahlen stattfinden.
NEIN!!!
Also, wann gewählt wird, werden kann ergibt sich aus dem Gesetz §13. Wenn gewählt wurde und nun der BR gerne Neuwahlen möchte, so muss er sich selbst per Beschluss auflösen § 13 Abs.2 Satz 3.
Wenn dieses nicht geschehen ist gibt es KEINE Neuwahl. Wenn nun die BRM einer Liste zu schnell, also vorschnell ihre Mandate niedergelegt haben und es aus dieser Liste keine EBRM gibt welche nachrücken können, kann man der anderen Liste nur gratulieren für ihr Hussarenstück, nämlich sehr geschickt eine gegnerische Liste los zu werden.
Nun wäre zu prüfen, haben wirklich alle Mitglieder der einen Liste ihre Mandate rechtlich niedergelegt. Wenn ja kann man nur auf die nächste Wahl in 4 Jahren hoffen und dazu lernen.
Aber auch beachten, ein Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. Wenn also das Mandat rechtsgültig niedergelegt wurde ist es weg!!
....Außerdem sollte es im Juni Aufsichtsratwahlen geben, da passiert ebenso nichts...kann man da etwas tun und wenn ja, was?
JA, sich diese Mal erst informieren und lerne um nicht wieder Fehler zu machen. Mitbestimmungsgesetz.
Also im Internet einmal nachlesen über das was wann und wie.
z.B. hier:
http://www.aufsichtsratswahlen.info/wiki/pmwiki.php/Votum/Aufsichtsratswahl
oder hier:
http://www.verdi.de/ver-und-entsorgung/aufsichtsraete_mitbestimmung/aufsichtsratswahlen
Erstellt am 14.08.2011 um 19:55 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Bzgl. AR-Wahl:
In beiden Fällen muss der Unternehmer den BR beauftragen. Ob nach dem DrittelbG oder den MitBestG sei mal dahingestellt...
Der erste link ist übrigens sowas von wenig hilfreich, man mag es kaum glauben.
Erstellt am 14.08.2011 um 20:48 Uhr von Nicolette
Danke, dass Problem bei der Sache ist, dass Leute, denen es nur darum ging ihre Machtposition zu erhalten, jetzt genau ihren verfolgten Plan erreicht haben und man dagegen nichts machen kann.
Das ist traurig und schade.
Eigentlich müsste man per Gegenaushang die Mitarbeiter darüber informieren, dass der tolle BR plötzlich doch keine Neuwahlen mehr möchte, da ja jetzt ihr Hussarenstück gelungen ist.
Erstellt am 15.08.2011 um 09:33 Uhr von rkoch
>dann beschloss, Neuwahlen einzuleiten.
> Kurze Zeit später trat dann die eine Liste komplett zurück.
Naja, mich würde dann doch interessieren WAS GENAU da passiert ist.
Wenn man (der BR) nämlich beschloss "Neuwahlen einzuleiten" kann dieser Beschluß (wenn auch formell falsch ausgedrückt) sehr wohl dahingehend gedeutet werden, das der BR seinen Rücktritt beschlossen hat! Dann wäre dieser BR nur noch geschäftsführend im Amt und müsste ZWINGEND einen Wahlvorstand bestellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach könnte ein viertel der AN oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR und Einsetzung eines WV verlangen! Das Gericht prüft dann schon selbst, ob dieser Beschluß tatsächlich existiert und ob er dahingehend zu verstehen ist das der BR zurückgetreten ist.
Weiterhin interessiert mich brennen was GENAU bei dem Rücktritt der LISTE passiert ist!
Eine LISTE KANN nämlich NICHT zurücktreten! Das müssen die einzelnen Mitglieder dieser Liste EINZELN und jeder für sich durch Erklärung gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden machen. Hat hingegen irgendeiner der Liste (z.B. der zur Wahl ernannte Listenführer) den Rücktritt der Liste oder der Mitglieder der Liste erklärt, dann ist das BELANGLOS, d.h. die einzelnen Mitglieder sind IMMER NOCH im Betriebsrat! Alles was dieser BR seitdem gemacht hat wäre damit UNWIRKSAM. Insofern sollte man die Sache mal ganz genau anschauen!
Selbst WENN die einzelnen Mitglieder ihren Rücktritt erklärt haben, wäre auch noch zu klären WARUM das geschehen ist. Haben sie das nämlich deshalb getan, weil im BR beschlossen wurde "das alle BRM zurücktreten" und die eine Liste hat das dann Beschlußgetreu getan und die andere hat feixend den Rücktritt nicht getan, die eine Liste wurde damit in den Rücktritt "getrickst", so wäre diese Willenserklärung anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Also gäbe es in diesem Fall möglicherweise auch noch einen Weg zurück. Nebenbei wäre das auch noch eine grobe Pflichtverletzung der anderen Liste, wonach wieder ein viertel der AN den Ausschluss dieser BRM aus dem BR verlangen könnte. Wäre das ganze also die Folge einer arglistigen Täuschung könnte gar im Extremfall der Fall eintreten das am Ende die "zurückgetretene" Liste wieder im BR wäre, die andere hingegen "unehrenhaft" aus dem BR geschmissen würde.
Es lohnt sich also, die Sache GENAU zu hinterfragen und ein ArbG mit der Klärung der Vorgänge zu beauftragen, denn so geht es nun mal nicht.
Erstellt am 15.08.2011 um 10:32 Uhr von Kurzarbeiter
rkoch
es ist eine kleine Sa.... was da gelaufen ist, JA!
Doch hast Du für Deine ja verständlichen Aussagen auch Rechtsprechung??
Erstellt am 15.08.2011 um 12:45 Uhr von rkoch
@Kurzarbeiter
Ausnahmsweise nicht - ich glaube kaum das derartige Sachen wie hier beschrieben schon gar so oft Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung waren...
Insofern hab ich hier ja auch nur extrapoliert was im schlimmsten/günstigsten Fall rauskommen könnte. WAS am Ende rauskommt kann keiner wissen, aber zumindest wäre es nach meiner Auffassung wert die Sache wenigstens mal ins Rollen zu bringen anstatt gar nichts zu unternehmen. Selbst wenn die Gerichte am Ende z.B. den (noch gar nicht bewiesenen) "Beschluß" nicht so interpretieren daß es ein "Rücktrittsbeschluß" war, wird allein der Umstand das die Sache vor Gericht landet einen Dominostein anstoßen...
Und ich erinnere daran: Im Beschlußverfahren gilt der Ermittlungsgrundsatz und damit ist nicht der wörtliche Beschluß wichtig, sondern es ist "der Wille der Beschließenden zu erforschen", und was soll da wohl rauskommen wenn vom BR offiziell mitgeteilt wurde "das Neuwahlen stattfinden sollten"????
Erstellt am 15.08.2011 um 13:46 Uhr von Nicolette
Vielen Dank für die Antworten!
Ich werde natürlich versuchen heraus zu finden, wie genau das abgelaufen ist. Fakt ist allerdings, dass die andere Liste nicht in sofern gelinkt wurde, dass man einen gemeinsamen Rücktritt beschlossen hatte, der dann nur von einer Seite eingehalten wurde.
Eine Sauerei ist jedenfalls, dass die zwei "Köpfe" der übrig gebliebenen Liste mehr oder weniger "zickig" waren, weil sie keine Mehrheit der Sitze erhalten haben.
Sie waren im alten BR schon an der "Macht" (die im wahrsten Sinne des Wortes eine war) und wollten das auch weiterhin so handhaben. Sich ein schönes Leben gönnen, bessere Jobs unter den Nagel reißen (mit Klage Drohung an den AG, weil man sich ja lange erfolglos beworben hatte) und ab und an mal einen frühen Feierabend, indem man Außentermine vortäuscht. Wobei das nur kleine Auszüge aus deren Treiben ist.
Gute Leute im alten BR wurden vergrault, weil man fürchtete, man könnte seine Position verlieren und so nahm das Unheil seinen Lauf.
Wir "Alten" atmeten auf, als es hieß das Neuwahlen stattfinden und überlegten, dann doch wieder zu kandidieren und nichts passiert.
Auch eine Betriebsversammlung gab es letztmalig im Oktober und selbst die Gründung eines Wirtschaftsausschuss (der BR wurde schon zwei mal aufgefordert) blieb bislang aus.
Wir sind im übrigen knapp 1000 Mitarbeiter!
Erstellt am 15.08.2011 um 16:25 Uhr von Nicolette
Ich konnte in Erfahrung bringen, dass alle Mitglieder der einen Liste wiederum eine Liste angefertigt haben auf der es dann hieß, dass alle zurück treten und dann hat jeder einzeln unterschrieben.
Erstellt am 16.08.2011 um 09:22 Uhr von rkoch
> wiederum eine Liste angefertigt haben auf der es dann hieß, dass alle zurück treten und dann hat jeder einzeln unterschrieben.
Tja, und das kann man dann wohl auch als individuellen Rücktritt der Mitglieder der Liste verstehen.... Aber ein Detail: Sind denn auch die ERSATZMITGLIEDER dieser Liste zurückgetreten? Falls Nein: Dann sind DIESE in den BR nachgerückt, denn auch wenn alle regulären Mitglieder einer Liste den "Rücktritt der gesamten Liste" beschließen, dann ist das nach BetrVG belanglos. Dann sind immer noch nur die BRM zurückgetreten die ihren Rücktritt erklärt haben, nicht aber die Ersatzmitglieder.
Falls auch diese zurückgetreten sind kann man nur sagen: Dummheit siegt... Dann gehört ihnen nichts anderes. Wenn diese Kollegen der Meinung waren, das sie dadurch Neuwahlen auslösen dann hätten sie sich vorher schlau machen sollen.
BTW:
> Von einer kleineren Liste blieb noch einer übrig und die andere Liste zog hoch erfreut mit nunmehr 12 Mitgliedern in den BR.
Sofern das heißen soll:
a) der BR besteht aus 13 Mitgliedern
b) 12 kommen von der einen Liste, einer von "der kleineren Liste"
c) die 12 von der einen Liste haben KEINE Ersatzmitglieder mehr
DANN ließe sich das Problem lösen indem das eine (bzw. die) Mitglied(er) der "kleinen Liste" auch noch zurücktreten. Wenn dann eben nur noch 12 BRM von 13 existieren muss neu gewählt werden. Wenn die große Liste immer noch Ersatzmitglieder hat bringt das natürlich auch nichts....