Erstellt am 07.09.2011 um 11:03 Uhr von nicoline
Pilas
unverzüglich bedeutet: ohne SCHULDHAFTE Verzögerung
http://www.juraforum.de/lexikon/unverzueglich
Aus meiner Sicht liegt keinesfalls schuldhafte Verzögerung vor, wenn der WV vor tätig werden eine Schulung besuchen möchte.
Mit einem Urteil kann ich nicht dienen, aber vielleicht jemand anderes.
Erstellt am 07.09.2011 um 13:10 Uhr von gironimo
ich sehe das wie nicoline.
und wo ist das Problem - der BR ist ja moch im Amt; auch wenn es weniger als 9 sind. Und schließlich soll das Wahlverfahren doch möglichst korrekt ablaufen - also ist es doch nur richtig, wenn der Wahlvorstand sein Recht auf Bildung wahr nimmt.
Erstellt am 13.06.2017 um 18:32 Uhr von Idefix22
Ich hätte hierzu eine Frage. Was ist wenn der BR nach Bekanntwerden der mitgliederunterschreitung auch 2 Monate später noch nichts getan hat?
Erstellt am 13.06.2017 um 23:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (pilas):
"P.s: die GL könnte Interesse haben (aus Gründen die ich hier nicht nennen möchte),dass der jetzige BR durch die Neuwahlen zukunftig nicht mehr i d Konstellation da ist "
Dann wird sie tunlichst (fast) alles unterlassen was den Fortgang der Wahl behindern könnte...
Erstellt am 14.06.2017 um 09:52 Uhr von celestro
"Was ist wenn der BR nach Bekanntwerden der mitgliederunterschreitung auch 2 Monate später noch nichts getan hat?"
Das wäre dann eine grobe Pflichtverletzung.
Erstellt am 14.06.2017 um 18:00 Uhr von Idefix22
@celestro
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
Unser Rest BR handelt als ob nichts wäre!
Erstellt am 19.06.2017 um 11:58 Uhr von celestro
§ 18 BetrVG
(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.