Hallo,
es werden bei uns Neuwahlen eingeleitet werden. Grund der BR ist nachdem alle Ersatzmitgl eingerückt sind unter der Ursprüngliche Zahl von 9 gesunken. Wahlvorstand wurde unverzüglich bestellt (2 Wochen) und meine Frage bezieht sich auf dem Begriff unverzüglich weil die Neuwahlen erst mit dem Wahlausschreiben eingeleitet wird und der Wahlvorstand zB eine Schullung noch davor organisieren will. Frage 2 :gibt es Rechtsprechung/Urteile diesbezüglich , also das die Einleitung der Neuwahlen verzögert wurden oder ähnlich etc .
Danke

P.s: die GL könnte Interesse haben (aus Gründen die ich hier nicht nennen möchte),dass der jetzige BR durch die Neuwahlen zukunftig nicht mehr i d Konstellation da ist .