Hallo,
unser Betriebsrat versucht etwas durchzusetzen, womit viele Arbeitnehmer nicht einverstanden sind. Trotz mehrfacher Nachfragen und Beschwerden werden keine richtigen Antworten vom BR gegeben und es sickert langsam durch, dass Dinge beschlossen werden sollen, von denen der BR versprach, sie würden nicht kommen. Die Antwort auf konkrete Nachfragen besteht immer darin, dass jeder einzelne MA zum BR kommen soll um Antworten zu bekommen. Es besteht doch aber eine Pflicht seitens des BR laut §§ 42 bis 46 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsversammlungen einzuberufen, oder? Gibt es davon Ausnahmen, bzw. müssen dazu nicht ausnahmslos alle Mitarbeiter eingeladen werden? Kann der Betriebsrat Informationen verweigern, deren Ergebnis alle AN betreffen? Kann der BR sich weigern Betriebsversammlungen zu machen? Ich bin seit vier Jahren in der Firma und es gab noch nie so eine Versammlung.
Vielen Dank für eure Hilfe!