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Anzahl & Form d. Unterstützungsunterschriften ( vereinfachte 1-stufige Wahl )

J
j9413703
vor 19 Tagen bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstands und die kommende Wahl ist die erste, die ich in dieser Funktion versuche sauber über die Bühne zu bringen.

Wir wenden das vereinfachte einstufige Wahlverfahren als Personenwahl an.

Ich habe da einige Fragezeichen über meinem Kopf beim Thema Stützunterschriften...

In unserem Fall ist es so, dass wir 138 aktiv wahlberechtigte Mitarbeiter haben, die sich nicht einheitlich auf 4 Standorte verteilen ( sieh Eckdaten unten ).

Aufgrund dieser Verteilung und dadurch, dass es auch Kollegen gibt, die 100% mobil arbeiten und auch keinen Standort in der Nähe haben, wird es in meinen Augen für manche der Kollegen, sollten sie kandidierenden, schwer werden, auf ihrem Wahlvorschlag die in unserem Fall nötigen 7 Stützunterschriften zu bekommen.

Gesetzestext und Wahlordnung lesen sich für mich so, dass jeder aktiv Wahlberechtigte nur eine einzige unterstützende Unterschrift leisten darf, da weitere Unterschriften der gleichen Person auf anderen Wahlvorschlägen, diese Wahlvorschläge ungültig machen würden / könnten.

Das hat mir die BR Wahl KI der W.A.F. auch (allerdings erst) IM ZWEITEN ANLAUF bestätigt.

.. und als sei das noch nicht erschwerend genug, müssen Wahlvorschläge immer mit ihren Unterschriften im Original beim WV eingehen / abgegeben werden.

Meine Fragen also;

  1. Ist es richtig, dass jeder aktiv Wahlberechtigte nur eine Unterstützungsunterschrift leisten darf, also weitere Unterschriften die enthaltenen Wahlvorschläge ungültig machen kann?

  2. Ist es korrekt, das Wahlvorschläge mit Ihren Unterschriften immer als Original eingehen müssen, also das elektronische Unterschriften ( bspw. in einer PDF per Mail ) ungültig sind?

  3. Wie sollen Kollegen, die zu 100% mobil arbeiten oder bspw. Außendienstler, die selten bis nie an einem Standort sind an die nötigen Stützunterschriften kommen?

Ich freue mich über jede Hilfe!

Eckdaten: Wahlverfahren: Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren ( mit GF abgesprochen ) Wahltag: 20.05.2026 Aushang Wahlausschreiben: 17.04.2026 Fristende f. Wahlvorschläge: 13.05.2026 Anzahl aktiv Wahlberechtigte MA: 138 ( davon 5 MA 100% mobil + 5 Außendienstler ) Anzahl Standorte: 4 ( A= 83, B = 15, C = 17, D = 23 )

VIELEN LIEBEN DANK VORAB!!!

11101

Community-Antworten (1)

C
celestro

23.04.2026 um 21:35 Uhr

"1. Ist es richtig, dass jeder aktiv Wahlberechtigte nur eine Unterstützungsunterschrift leisten darf, also weitere Unterschriften die enthaltenen Wahlvorschläge ungültig machen kann?"

Jein!

Zum Einen ... eine Person darf auf mehreren Wahlvorschlägen unterschreiben. ABER ... nur eine Unterschrift ist gültig. Der WV muss die Wahlvorschläge kontrollieren und wenn es eine Unterschrift mehrfach gibt, muss er die Person fragen: "willst Du die Unterschrift für Vorschlag 1 oder 2 aufrecht erhalten?"

a) die Person antwortet ... dann gilt die Antwort b) die Person antwortet innerhalb der Frist NICHT ... dann gilt:

"(5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt."

Wird eine Unterschrift gestrichen und hatte sie vorher 7 Unterschriften und anschließend nur noch 6 und damit zu wenig, so könnte sie durch die Streichung ungültig werden:

"(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten, 3.wenn die Vorschlagsliste infolge von Streichung gemäß § 6 Abs. 5 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweist, falls diese Mängel trotz Beanstandung nicht binnen einer Frist von drei Arbeitstagen beseitigt werden."

aber der Listenführer muss dann Zeit bekommen, eine weitere Unterschrift beizubringen.

"2. Ist es korrekt, das Wahlvorschläge mit Ihren Unterschriften immer als Original eingehen müssen, also das elektronische Unterschriften ( bspw. in einer PDF per Mail ) ungültig sind?"

Ja, das ist korrekt!

Was man in Eurem Falle machen kann: "ein Schreiben aufsetzen ... mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Liste "Musterliste" (Listenkennwort) für die Betriebsratswahl in Firma "Musterfirma" für die BR-Wahl am xx.xx.xxxx". Dieses kann die Person sich per Mail schicken lassen ... ausdrucken und im Original zum Listenführer schicken. Der tackert die Unterschriften zusammen an die Liste und reicht sie beim WV ein.

"3. Wie sollen Kollegen, die zu 100% mobil arbeiten oder bspw. Außendienstler, die selten bis nie an einem Standort sind an die nötigen Stützunterschriften kommen?"

Das ist das Problem der MA, die kandidieren wollen. Eine "Hilfe" habe ich unter 2.) schon genannt.

Weiterhin ist es so, das jeder "Wahlvorschlag" 7 (Stütz)-Unterschriften braucht. Tun sich mehrere Kandidaten auf einem Vorschlag zusammen, so können sie ihren eigenen Vorschlag stützen und brauchen dann nur noch die restlichen Unterschriften. Wenn sich also 5 Außendienstler zusammen auf einen Vorschlag schreiben, brauchen sie nur noch 2 zusätzliche Unterschriften. Wenn man das nicht hinbekommt, hätte man bei der Wahl vermutlich eh keine Chance gehabt.

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