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Arbeitsbeginn, nach Dienstplan oder nach tatsächlicher Leistung?

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Razor1109
Jun 2023 bearbeitet

Guten Tag, vor kurzen wurde in unserem Unternehmen ein Zeiterfassung-System eingeführt. In diesem Programm sind Schichten (Hotelbetrieb) hinterlegt. Jetzt kommt es in meiner Abteilung (Haustechnik ) häufig vor, dass die Arbeitnehmer zum Teil eine Halbstunde früher anfangen zuarbeiten, weil es die "Auftragslage erfordert. Somit stempelt sich der Kollege 30Minuten zu früh ins System ein. Diese Arbeitszeit wird ihm aber nicht gut geschrieben. Es wird nur die Zeit gerechnet, die im Dienstplan hinterlegt ist (nach hinten raus wird gezählt) Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass das so korrekt ist. Kann mir da jemand eine verlässliche Antwort drauf geben?

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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celestro

21.06.2023 um 18:12 Uhr

Die Frage ist ... wird das angeordnet?

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Thomas63

22.06.2023 um 09:24 Uhr

Bei unserem Zeitsystem ist das ähnlich. Die Früh Schicht geht von 6-14:10. Wenn der MA früher kommt und absticht wird das nicht gerechnet. Sollte der MA aber zur Arbeitsleistung herangezogen werden kann Er aber die Zeit eintragen. Der Vorgesetzte muss das dann bestätigen. Es kommt auch bei uns wie Celesto schrieb dabei an ob das auf Anordnung des Vorgesetzten war oder nicht. Selbst kann ein MA nicht einfach so früher anfangen auch wenn Er glaubt es ist notwendig. Ihr solltet mal mit Eurem Vorgesetzten sprechen wenn die Betriebliche Notwendigkeit besteht sollte es möglich sein das irgendwie ins System einzutragen damit Ihr einen Ausgleich bekommt. Ansonsten einfach Pünktlich anfangen.

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XYZ68

22.06.2023 um 09:24 Uhr

Ganz davon abgesehen, dass auch dieses frühere Anfangen vom Vorgesetzten angeordnet und vom BR genehmigt sein muss. Woher wissen die Kollegen denn, dass sie schon 30 Minuten früher unbedingt gebraucht werden?

Mein Chef hat dazu mal geäußert, hinten raus, kann ich verstehen, wenn du mir erklärst, warum dein Kollege es nicht erledigen konnte (war auch im Schichtbetrieb. Aber erkläre mir bitte woher du wusstest, dass du schon ne halbe Stunde vorher unbedingt für die Arbeit benötigt wirst. Und dem Argument kann ich mich (grade auch im Schichtbetrieb) nicht wirklich verschließen.

Bei uns wird im Schichtsystem die Zeit komplett auf die reguläre Schichtzeit beschnitten, sowohl nach vorn als auch zum Ende. Wenn ich länger arbeite, muss ein Korrekturbeleg ausgefüllt werden und den muss der Vorgesetzte unterschreiben und somit genehmigen.

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rtjum

22.06.2023 um 11:08 Uhr

direkte Konsequenz daraus für mich als Arbeitnehmer wäre, dass ich pünktlich anfange.

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GabrielBischoff

22.06.2023 um 11:30 Uhr

In unserem System lassen sich diese Randzeiten einstellen und Standard für das Gros der Mitarbeiter ist 10 Minuten nach vorne und offen nach hinten. Die Mitarbeiter können selbst Korrekturen beantragen, die Funktion ist allerdings hauptsächlich für Fehlerkorrekturen (nach Pause nicht wieder eingestochen etc).

Die Frage bleibt leider offen inwiefern die Mehrarbeit angeordnet ist. Macht der Mitarbeiter das aus Privatspaß dann ist auch keine Bezahlung zu erwarten. Ist die Mehrarbeit angeordnet, muss sie bezahlt werden. Dazwischen gibt es nichts.

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