Stelle halten für Mitarbeiterin in Mutterschutz
Eine Mitarbeiterin geht in Mutterschutz. Sie ist die Projektleiterin eines Grossprojektes. Der Betrieb hat die Stelle ausgeschrieben und ein interner Kandidat hat die Stelle bekommen. Die Stelle ist befristet, weil man erwartet, dass die Mitarbeiterin nach dem Mutterschutz zuruekkommt.
Und hier die Frage
ist das korrekt, dass die Stelle nur befristet ist?
Wir haben uns überlegt, ob die Stelle unbefristet sein soll, da man nicht eine Stelle für jemanden im Mutterschutz halten kann, oder.
Community-Antworten (3)
08.12.2016 um 15:18 Uhr
Natürlich ist das korrekt. Warum denn nicht ? Die Mitarbeiterin ist "geplant" eine Weile weg und dafür wird eben befristet eine andere Person eingestellt. Sehe da ehrlich gesagt nicht, wie Ihr auf so eine seltsame Idee kommt.
08.12.2016 um 16:29 Uhr
Da denkt ja mal der AG an die Chancengleichheit der Frau! Das sollte man doch eher als BR unterstützen.
08.12.2016 um 22:24 Uhr
BRavado, Eure Begründung verstehe ich nicht. Natürlich kann der AG die Stelle befristet als Vertretung besetzen. Wenn der interne Kandidat einen unbefristeten Arbeitsplatz hatte, dann behält er diesen, nur die neue Tätigkeit ist dann befristet. Spannend wird es, wenn die Mutter zurück kommt und sein alter Arbeitsplatz durch einen neuen Mitarbeiter besetzt wurde.
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