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Lohnerhöhung auf Reallohn, oder Grundlohn???

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BR_Frank
Jun 2023 bearbeitet

Wir haben keinen Tarifvertrag. Bei uns gibt es verschiedene Lohngruppen, in denen die Mitarbeiter einen Grundlohn definiert haben. Dies dient zur Einordnung für neue Mitarbeiter und ist die Grundlage der Lohnerhöhung. Der Grundlohn kann beispielsweise 16 € betragen , aber der Reallohn liegt bei 18,50 €. Die Lohnerhöhung gibt es aber schon immer nur auf den Grundlohn. So kommen wir bei einer Lohnerhöhung von 5,2 % "nur" die 0,83 mehr auf die 16 € und nicht die 0,96 € auf die 18,50 Reallohn. Ist das rechtlich vertretbar, oder muss die Lohnerhöhung auf den tatsächlichen Reallohn gegeben werden? Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (5)

C
Catweazle

19.06.2023 um 19:01 Uhr

Wenn es keine Regelung gibt kann der Arbeitgeber zahlen wieviel er will. Er kann auch nichts zahlen.

B
BR_Frank

20.06.2023 um 08:39 Uhr

Das ist schon klar, aber wenn sich der Arbeitgeber FÜR eine Erhöhung ausspricht und dies zahlen möchte- muss die Erhöhung auf den Reallohn gezahlt werden, oder kann der Arbeitgeber sich auf einen selbst festgelegten, wesentlich niedrigeren Grundlohn beziehen?

E
Erbsenzähler

20.06.2023 um 09:06 Uhr

@BR_Frank Was ist der Unterschied zwischen Grundlohn und Reallohn bei euch? So einfach lässt sich das nicht sagen. Dazu müsste man euer Entlohnungssystem kennen. So ist es halt wie Catweazle schreibt.

B
BR_Frank

20.06.2023 um 09:38 Uhr

Vorweg- es handelt sich um die gewerblichen Arbeitnehmer mit Stundenlohn. Es gibt eine Qualifikationsmatrix in die jeder MA nach seinen Fähigkeiten und Betriebszugehörigkeit eingeordnet wird. So kommt jeder in eine Gruppe, in der es einen von der GF vorgegebenen stundenbasierten Grundlohn gibt. Dieser Grundlohn ist die Berechnungsgrundlage für alle prozentualen Lohnerhöhungen. Der Reallohn ist in dem Falle das, was man wirklich bekommt. Man liegt im Normalfall immer über dem Grundlohn, woraus sich der Unterschied zueinander ergibt.

Grundsätzlich gilt es zu klären, ob eine Lohnerhöhung auf den Betrag, den man wirklich verdient kommt, also den Reallohn.

M
Muschelschubser

20.06.2023 um 10:55 Uhr

Ich fürchte, gesetzlich wird man dazu nichts finden. Der gesetzliche Mindestlohn ist deutlich übertroffen, alles andere müsste man m.E. anhand von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen auf Zulässigkeit prüfen. Hier muss man nach eventuellen Verstößen suchen. Gibt es keine Verstöße oder keine Regelungen, hätte der AG einen Freifahrtschein. Hier müsste man als BR versuchen, auf entsprechende Regelungen hinzuwirken.

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