Guten Morgen,
unser AG bittet uns einen neuen Arbeitsvertrag mit zu beschließen in ihm sollen teile des TVöD ausgenommen werden für den Fall das unser Kostenträger (gemeinnutz) nicht mehr zahlt. Greift hier die Regelungssperre nach §77 BetrVG ? Tarifgebunden sind wir nicht, wenden den TVöD aber momentan per Arbeitsvertrag voll an...

Ausgenommen werden sollen: Tarifsteigerungen, Sterbegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Altervorsorge, Teilzeit und Kleinkram...

Dann ist noch eine andere Frage die im Raum steht, wir haben eine Betriebsvereinbarung, 20 Jahre alt, in der es heißt, dass auf alle Beschäftigungsverhältnisse, auch auf die künftigen der BAT Anwendung findet.
Steht eine solche BV über dem Arbeitsvertrag und alles was darin den Tarif ausklammert ist ohnehin durch die BV abgedeckt?

Grüße!