Personalabteilung / Verschwiegenheitspflicht
Hallo zusammen,
wir haben da mal eine Frage. Und zwar werden von unseren 3 Azubis nur 2 übernommen. Die Auzubildende, die nicht übernommen wurde hatte von den beiden anderen die Information erhalten, dass diese von der Personalabteilung erfahren hatten, dass sie (also die 3.) nicht übernommen wird. Nun findet besagte 3. Auszubildende das nicht in Ordnung, dass die Personalabteilung diese Infos an die beiden anderen Azubis gegeben hat und bittet uns um Rat bzw. Unterstützung, da sie hier ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.
Was können wir in einem solchen Fall als Gremium unternehmen?
Vielen Dank für kontruktive Anregungen.
Community-Antworten (10)
07.12.2016 um 18:29 Uhr
Tja, bis auf ein "Bitten", kann ein BR hier im Nachhinein relativ wenig machen. Letztlich ist es immer der AG, der entscheidet, was er sich antut und was nicht.
Schau dir das hier einmal an: https:www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Uebernahme_Auzubildende_Tariflicher_Anspruch_LAG_Koeln_4Ta350-09.html
Hier wäre ein BR bereits im Vorfeld gefragt, eine Regelung im Sinne der Auszubildenden zu finden. Auch wenn man nicht immer alle Übernehmen kann, so sollte man doch versuchen, hier zumindest eine Übergangszeit mit dem AG zu vereinbaren.
Bei uns haben wir das so geregelt, dass die ev. nicht zu Übernehmenden zumindest für ein halbes Jahr übernommen werden und in dieser Zeit die neuen Azubis betreuen, bzw. ans Händle nehmen und ihnen das Eingewöhnen erleichtern.
07.12.2016 um 18:59 Uhr
Es geht um die Indiskretion der PA. Es ist ja nun schon geschehen. Da kann man bestenfalls für die Zukunft mehr Sensibilität einfordern.
07.12.2016 um 19:23 Uhr
Ernsthaft, du fabuliert mal wieder meilenweit am Thema vorbei
07.12.2016 um 19:53 Uhr
@Pickel: Dein Beitrag hilft wirklich weiter, so etwas geiles, konstruktives ...
zum Thema: Nutzt das Monatsgespräch, um mit dem AG eine good will- Vereinbarung zu treffen, wie die Etsch Ars in Zukunft mit solchen Dingen umgehen. Er ist ja sicher auch daran interessiert, dass das Betriebsklima nicht vergiftet wird.
07.12.2016 um 21:25 Uhr
Was soll man den auch von einem erwarten, der „du fabuliert“ schreibt und wahrscheinlich auch nicht weiß, was das überhaupt ist.
08.12.2016 um 07:28 Uhr
@Ernsthaft Dein Statement ist auf den Punkt gebracht und genau so sollte man es als BR versuchen zu "regeln", nur ging es in der Frage doch eher nach dem Datenschutz um die Verschwiegenheit des AG, oder Seidenfrosch ?
08.12.2016 um 09:33 Uhr
Vielen Dank, das hilft schon einmal ungemein weiter, ist eigentlich auch so, wie wir es sehen.
@ Ernsthaft = Super Hinweis mit der "Halbjahres"-Regelung für die Azubis, die normalerweise nicht übernommen werden können oder sollen :-).
08.12.2016 um 13:43 Uhr
...Ketzerisch könnte man ja auch mal über eine JAV nachdenken
08.12.2016 um 19:02 Uhr
Das sollte eigentlich eine Pflicht für jeden BR sein.
Aber ohne große Trickserei und dann auch nur bedingt haltbar, kann auch eine JAV hier recht wenig erzwingen.
Auch wenn es sich bei einem BR hier ähnlich verhält, so kann er immer noch nach dem Motto: „Gibst du mir, so gebe ich dir“ etwas erreichen, zu dem er in der Sache selbst ansonsten nicht in der Lage wäre.
08.12.2016 um 19:18 Uhr
@ Speddy „nur ging es in der Frage doch eher nach dem Datenschutz“ Inwiefern soll das jetzt etwas mit dem Datenschutz zu tun haben?
Hätte man ihnen mitgeteilt, dass sie nicht lesen kann oder sonstige Wehwehchen hat und dieses letztlich zu ihrer Nichtberücksichtigung führte, wäre ich auch beim Datenschutz dabei.
Welches Persönlichkeitsrecht sollte denn hier jetzt aber verletzt worden sein? Doch wohl nicht das, zu erfahren, dass man sie zukünftig im Betrieb nicht mehr sehen wird.
Auch wenn es von der PA etwas unglücklich war nicht nur die Übernahme zu erklären, so kann ich hier noch keine Datenschutzverletzung erkennen.
Wer weiß auch, wie genau der Wortlaut gewesen ist? Vielleicht war ja vorher bekannt, dass nur zwei übernommen werden und eine/r ins Gras beißen muss. Denn Rest kann man sich dann auch zusammenreimen.
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