Verschwiegenheitspflicht
Personalrat lehnt Persmaßnahme ab. Verf. geht in die Stufe und ist noch nicht abgeschlossen. Personalchef unterrichtet Beschäftigte über Abstimmung des PR. Liegt darin ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vor, zumal Verfahren noch nicht beendet? Störung des Betriebsfriedens?
Community-Antworten (2)
02.04.2012 um 23:27 Uhr
Ich würde mal sagen, solange er nicht das personelle Stimmverhalten jedes Einzelnen (was er ja eigentlich nicht wissen dürfte) sondern lediglich das in Zahlen ausgedrückte Gesamtstimmenverhältnis bekannt gibt, sollte es ok sein.
03.04.2012 um 01:20 Uhr
@drbupo,
PR lehnt Versetzung des AN A zur Filiale B ab. Personalchef sagt AN A das er wegen Ablehnung des PR nicht in die Filiale B versetzt werden kann.
- Wo liegt hier jetzt eine Verschiegenheitspflicht vor?
- Wo wird hier denn der Betriebsfrieden gestört?
Verwandte Themen
Verschwiegenheitspflicht § 79 BetrVG - bei Trennung des AG von einem MA?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wenn einem BR die Trennung des AG von einem MA bekannt wurde - besteht hier nach § 79 Verschwiegenheitspflicht? Oder bezieht sich das nur auf Geschäfts- und Betriebs
Schweigepflicht
DIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK? BITTE UM RAT Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über d
Verschwiegenheitspflicht, wie weit reicht sie?
Als Neuling habe ich hier eine Frage zur Verschwiegenheit. Keiner meiner Kollegen kann mir genau sagen was wir verschweigen müssen und was nicht. BetrVG unter §79 gibt dazu folgende Auskunft: ...Betri
verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz
Hallo, uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll ein
Verschwiegenheitspflicht ggü. Mitarbeitern
Guten Tag, ich bin beim Thema Verschwiegenheitspflicht im BR. Folgender Fall: Ein Mitarbeiter kommt auf den BR zu, wg. einer neuen betrieblichen Regelung und äussert Bedenken ggü. der neuen Regelung