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Verschwiegenheitspflicht

D
drbupo
Jan 2018 bearbeitet

Personalrat lehnt Persmaßnahme ab. Verf. geht in die Stufe und ist noch nicht abgeschlossen. Personalchef unterrichtet Beschäftigte über Abstimmung des PR. Liegt darin ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vor, zumal Verfahren noch nicht beendet? Störung des Betriebsfriedens?

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Community-Antworten (2)

H
Harzi

02.04.2012 um 23:27 Uhr

Ich würde mal sagen, solange er nicht das personelle Stimmverhalten jedes Einzelnen (was er ja eigentlich nicht wissen dürfte) sondern lediglich das in Zahlen ausgedrückte Gesamtstimmenverhältnis bekannt gibt, sollte es ok sein.

N
NoPain

03.04.2012 um 01:20 Uhr

@drbupo,

PR lehnt Versetzung des AN A zur Filiale B ab. Personalchef sagt AN A das er wegen Ablehnung des PR nicht in die Filiale B versetzt werden kann.

  1. Wo liegt hier jetzt eine Verschiegenheitspflicht vor?
  2. Wo wird hier denn der Betriebsfrieden gestört?

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