Nachrücker
gutenTag ! ich habe eine Frage bein BR Mitglilied seidet zum Jahresende aus (Mann) als Nachrücker wäre nach Liste Reinfolge der Stimmenergebnisse eine frau ander Reihe. mussen wir unter berücksichtigung §15 Abs2. ein Mann der liste nehmen ????? da ja ein Mann augeschieden ist ???? in Gremium waren 6 zu 3 Männer Danke
Community-Antworten (7)
06.12.2016 um 09:24 Uhr
Fragen:
- Welches Geschlecht ist das Geschlecht in der Minderheit?
- Wie hoch ist der Anteil des Geschlechts in der Minderheit an den Wählern?
- Gab es Listenwahlen?
Tip: Diese Informationen können den Wahlunterlagen entnommen werden.
06.12.2016 um 10:30 Uhr
Theoretisch braucht man die Informationen nicht, outofmemory. Möglichkeit a) Männer sind in der Minderheit: da sie aber im BR in der Mehrheit waren kann problemlos eine Frau nachrücken Möglichkeit b) Frauen sind in der Minderheit: da es nur einen Schutz für die Minderheit gibt kann auch in diesem Fall problemlos eine Frau nachrücken.
Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.
06.12.2016 um 14:26 Uhr
Moorhuhn, das sehe ich absolut nicht so, denn: "(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. " Woher weisst du, wie die Zahlenverhältnisse sind? Wenn eine Listenwahl erfolgt ist, woher weisst du, ob die EBRM von der betroffenen Liste das richtige Geschelcht zum Nachrücken haben. Meiner Meinung nach kann man hier keine generelle Aussage treffen.
06.12.2016 um 14:48 Uhr
Der Mann, der jetzt ausscheidet, war doch sicher auch mal verhindert. Wer ist denn für ihn zeitweise nachgerückt?
06.12.2016 um 15:20 Uhr
Hallo outofmemory,
Zitat: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein". Der BR besteht aus 6 Männern und 3 Frauen. Wenn er korrekt gewählt wurde beträgt das Verhältnis des Minderheitengeschlechts maximal 33% (nämlich die drei Frauen). Scheidet jetzt ein Mann aus und eine Frau rückt nach ist in der Folge das Minderheitengeschlecht überrepräsentiert (nämlich bei 44%). Die Männer sind ja nach wie vor in der Mehrheit ...
Pkt 2 Zitat Moorhuhn "Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.". Zitat infro "als Nachrücker wäre nach Liste Reinfolge der Stimmenergebnisse eine frau ander Reihe". Ich nehme hier die Ausgangssituation des Fragestellers auf. Sicherlich kann man auch noch diverse andere konstruieren, ich finde aber das führt zu weit.
06.12.2016 um 16:20 Uhr
Wenn man es so sieht, ist es schlüssig. Ob es so ist, weiss der Fragesteller.
07.12.2016 um 10:15 Uhr
Nö das kann jeder in der Frage lesen.
Verwandte Themen
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
BR ohne Nachrücker - was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und ein BR Mitglied verhindet, ist an der Sitzung teil zu nehmen?
ÄlterHallo, folgende Situation: wir habe einen BR neu gegründet (7 BR Mitglieder). Noch vor der kostutierenden Sitzung hat ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehn. Ein Nachrücker hat diesen Platz ei
Reihenfolge Nachrücker
ÄlterHallo, in unserem Betriebsrat gab es Diskussionen darüber, wer in den GBR nachrückt.Wir sind 5 BR-Mitglieder, davon 2 zum GBR deligiert & 2 Nachrücker für den GBR Folgender Fall: Unser BR- Vorsitzend
Betriebsratsitzung rechtmäßig!
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgenden Fall: Unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Einen Vorsitzenden, einen stellvertretend Vorsitzender und ein ordentliches Mitglied. weitergibt es zwei Nachrüc
Nachrücker unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zum Thema Nachrücker. Zur Ausgangssituation: Unser BR besteht aus 7 Mitglieder, das Geschlecht in der Minderheit (bei uns sind das die Frauen) beträgt 2. Der BR besteht a