W.A.F. LogoSeminare

Nachrücker

I
infro
Dez 2016 bearbeitet

gutenTag ! ich habe eine Frage bein BR Mitglilied seidet zum Jahresende aus (Mann) als Nachrücker wäre nach Liste Reinfolge der Stimmenergebnisse eine frau ander Reihe. mussen wir unter berücksichtigung §15 Abs2. ein Mann der liste nehmen ????? da ja ein Mann augeschieden ist ???? in Gremium waren 6 zu 3 Männer Danke

1.39907

Community-Antworten (7)

O
outofmemory

06.12.2016 um 09:24 Uhr

Fragen:

  1. Welches Geschlecht ist das Geschlecht in der Minderheit?
  2. Wie hoch ist der Anteil des Geschlechts in der Minderheit an den Wählern?
  3. Gab es Listenwahlen?

Tip: Diese Informationen können den Wahlunterlagen entnommen werden.

M
Moorhuhn

06.12.2016 um 10:30 Uhr

Theoretisch braucht man die Informationen nicht, outofmemory. Möglichkeit a) Männer sind in der Minderheit: da sie aber im BR in der Mehrheit waren kann problemlos eine Frau nachrücken Möglichkeit b) Frauen sind in der Minderheit: da es nur einen Schutz für die Minderheit gibt kann auch in diesem Fall problemlos eine Frau nachrücken.

Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.

O
outofmemory

06.12.2016 um 14:26 Uhr

Moorhuhn, das sehe ich absolut nicht so, denn: "(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. " Woher weisst du, wie die Zahlenverhältnisse sind? Wenn eine Listenwahl erfolgt ist, woher weisst du, ob die EBRM von der betroffenen Liste das richtige Geschelcht zum Nachrücken haben. Meiner Meinung nach kann man hier keine generelle Aussage treffen.

C
Catweazle

06.12.2016 um 14:48 Uhr

Der Mann, der jetzt ausscheidet, war doch sicher auch mal verhindert. Wer ist denn für ihn zeitweise nachgerückt?

M
Moorhuhn

06.12.2016 um 15:20 Uhr

Hallo outofmemory,

Zitat: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein". Der BR besteht aus 6 Männern und 3 Frauen. Wenn er korrekt gewählt wurde beträgt das Verhältnis des Minderheitengeschlechts maximal 33% (nämlich die drei Frauen). Scheidet jetzt ein Mann aus und eine Frau rückt nach ist in der Folge das Minderheitengeschlecht überrepräsentiert (nämlich bei 44%). Die Männer sind ja nach wie vor in der Mehrheit ...

Pkt 2 Zitat Moorhuhn "Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.". Zitat infro "als Nachrücker wäre nach Liste Reinfolge der Stimmenergebnisse eine frau ander Reihe". Ich nehme hier die Ausgangssituation des Fragestellers auf. Sicherlich kann man auch noch diverse andere konstruieren, ich finde aber das führt zu weit.

O
outofmemory

06.12.2016 um 16:20 Uhr

Wenn man es so sieht, ist es schlüssig. Ob es so ist, weiss der Fragesteller.

B
BRHamburg

07.12.2016 um 10:15 Uhr

Nö das kann jeder in der Frage lesen.

Ihre Antwort