Erstellt am 05.12.2016 um 11:29 Uhr von gironimo
Ohne Beschluss keine Betriebsversammlung und keine Tagesordnung. Ihr solltet schnellstmöglicj über das Problem "BRV" sprechen. Entweder er hält sich an die Regeln, oder ihr müsst einen anderen zum BRV wählen.
Die Geschäftsleitung ist übrigens zur Betriebsversammlung einzuladen.
Erstellt am 05.12.2016 um 12:06 Uhr von Challenger
Tach auch,
ergänzend zu gironimo :
Der BRV kann und darf den BR nur im Rahmen ordungsgemäß gefaßter Beschlüsse vertreten.
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschlußfassung ist, daß der BRV die BR-Mitglieder zuvor ordnungsgemäß schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte eingeladen hat.
Fehlt es an diesen Vorraussetzungen, sind sämtliche Maßnahmen und/oder Handlungen des BRV rechtsunwirksam.
(Wie viele Mitglieder hat Euer BR ?)
Erstellt am 05.12.2016 um 12:18 Uhr von BRMädel
Wir sind insgesamt 10 Mitglieder.
Zusammen gesetzt aus 2 Listen.
Zu den BR- Sitzungen läd er ein.
Es wird ja auch alles im Protokoll festgehalten.
Der BRV vertritt wohl eher nur seine eigenen Interessen und führt seinen eigenen Kleinkrieg.
Wir als Gremium bekommen aber nicht mit und können nicht dagegen vorgehen.
Erstellt am 05.12.2016 um 12:41 Uhr von moreno
Nein Ihr seid keine 10 Mitglieder...11 oder 9 ? ;-)
Wenn Euer BV seinen eigenen Krieg führt dann muss er eben abgewählt werden!
Erstellt am 05.12.2016 um 12:43 Uhr von gironimo
10? Das geht gar nicht. Entweder 9 oder 11.
Ansonsten bleibe ich dabei. Entweder ihr bringt ihn auf die richtige Spur, oder ihr wählt einen anderen BRV. Das ist ja jederzeit machbar.
Erstellt am 05.12.2016 um 12:48 Uhr von BRMädel
voll verzählt...sind 11
Liste 2 würde Ihn gerne abwählen, da aber Liste 1(die des BRV) immer einen mehr hat, wird das schwierig.
Wir wollen das über die AN- Stimmen probieren
Erstellt am 05.12.2016 um 12:56 Uhr von moreno
Meinst Du ein Ausschlussverfahren beim Arbeitsgericht? Das wäre die einzige Möglichkeit aber glaub ich nicht, dass Ihr damit durch kommt. Wer Ihr Vorsitzender ist bestimmt einzig und allein das Gremium und nicht die Belegschaft.
Erstellt am 05.12.2016 um 13:07 Uhr von celestro
"Zusammen gesetzt aus 2 Listen."
Wieviele Listen gab es bei der Wahl denn ?
"Das wäre die einzige Möglichkeit aber glaub ich nicht, dass Ihr damit durch kommt. Wer Ihr Vorsitzender ist bestimmt einzig und allein das Gremium und nicht die Belegschaft."
Wenn die oben genannten "Anschuldigungen" zutreffen sollte, könnte man ihn aus dem BR entfernen lassen. Aber natürlich nur, wenn das praktisch "immer" so geht (also auch bei Sitzungen) ... nur wegen der Betriebsversammlung bekommt man den eher nicht weg.
Erstellt am 05.12.2016 um 13:14 Uhr von Tulpe
Erstens: Ich bin BRV, das heißt:
Ich trage die Beschlüsse des Betriebsrat weiter, ich bin nur einer vom Betriebsrat und nicht das ganze Gremium.
Zweitens: Wieviele sind von Liste 1 und 2 ?
Drittens: Ihr habt die möglichkeit alles auf die Top der Einladung setzen zu lassen und oder Ihr stellt einen Antrag mit beginn der Sitzung. Erweiterung der Top und es wird abgestimmt.
Gruß
Erstellt am 05.12.2016 um 13:18 Uhr von moreno
@Tulpe bei Erweiterung der Tagesordnung müssen alle anwesenden BRM einverstanden sein....ich glaub nicht, dass der BRV dies in diesem Fall wäre. Und wenn er die Mehrheit im Gremium hinter sich hat auch eher ein nutzloser Versuch.
Ob ein Arbeitsgericht jemand wegen so was ausschließt ....wie war das vor Gericht und auf hoher See.... ;-)
Erstellt am 05.12.2016 um 13:38 Uhr von gironimo
Es gibt ja den §29.3 BetrVG.
Wie sieht es eigentlich mit Schulungen aus, insbesondere für den Vorsitzenden?
Erstellt am 05.12.2016 um 13:55 Uhr von BRMädel
Es gab 2 Listen....
Unser BRV beschließt einfach alleine, aber wir haben leider nicht wirklich was in der Hand und die die es hätten, wollen nicht gegen Ihn vorgehen.
Von Liste1 sind 6 im Gremium und von Liste2 sind 5.
Leider gehört der BRV zu Liste1.
Schulungen für das gesamte Gremium.
Der BRV hat keine alleine.
Es ist ja nicht nur wegen der Betriebsversammlung.
Generell der Informationsfluss ist gleich Null.
Wenn ich Infos will, soll ich Ihn doch gefälligst Fragen (hat er mir per Mail geschrieben)
Es macht einfach keinen Spaß, wenn der BRV nur seinen Privaten Kleinkrieg verfolgt.
Erstellt am 05.12.2016 um 14:36 Uhr von Niemand
Wie viele Nachrücker gibt es denn aus der Liste 1?
Eine Neuwahl des BR könnte auch eine Lösung sein.
Ist aber nur möglich wenn Die Liste 1 weniger als 5 Nachrücker hat.
Erstellt am 05.12.2016 um 14:47 Uhr von alterMann
Hallo BRMädel,
bei Deinen Formulierungen höre ich raus, dass die beiden Listen sich als Konkurrenz sehen.
Vielleicht ist das das eigentliche Problem? Wenn ihr Euch einiger wärt, hätte der BRV nicht so viel Macht. Das zu ändern geht vielleicht nur in kleinen Schritten.
Schneller geht es, das Thema Unterrichtung der BRM auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Immerhin haben alle BRM das Recht auf Einsicht in alle Protokolle und Beschlüsse. Je nach Einsichtsfähigkeit des BRV bzw. der anderen Liste könnte man auch schon mal ankündigen, dass man gegen Verstöße gegen dieses Recht notfalls auch rechtliche Schritte einleiten lassen würde.
Aber der Tenor müsste immer sein: Wir sind e i n Gremium, wir wollen erfolgreich sein, das geht nur, wenn wir möglichst gut zusammenarbeiten oder wenigstens mitdenken. Dazu gehört zu aller erst umfangreiche Information.
Erstellt am 05.12.2016 um 16:55 Uhr von Challenger
Tach auch,
SEHR GUTE IDEE VON NIEMAND. Nur noch ergänzend dazu :
Wenn auf der Liste EINS nur vier Nachrücker drauf sind und ALLE BR-Mitglieder einschließlich der Nachrücker der Liste ZWEI würden ihr Amt niederlegen, dann sind Neuwahlen erforderlich.
Erstellt am 06.12.2016 um 00:59 Uhr von Challenger
Tach auch,
meiner Auffassung nach ist das Verhalten des BRV dazu geeignet, Euch in der Wahrnehmung der BRArbeit zu stören und/oder zu behindern.
Vergleich : §78 BetrVG
Treibt den BRV doch mal vor Euch her. Denn nach §29 Abs.3 BetrVG hat der BRV eine Sitzung anzuberaumen und den Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen,wenn dies ein VIERTEL der BRMitglieder beantragen. Bei dieser Gelegenheit könnt Ihr gleichzeitig beantragen, daß ein Gewerkschaftssekretär zu dieser Sitzung geladen wird.
Weigert sich der BRV, erfüllt er den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung und kann nach §23 Abs.1 BetrVG im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens aus dem BR ausgeschlossen werden.
Erstellt am 06.12.2016 um 13:43 Uhr von ganther
kann ein Verfahren nach § 23 BetrVG bis zur nächsten Wahl erfolgreich abgeschlossen werden, wenn es durch die Instanzen geht?
Erstellt am 06.12.2016 um 19:20 Uhr von BrauseBär
Da ein derartiger Fall in ca. 90 % der Fälle beim LAG sein Ende findet, dürfte eine erzieherische Wirkung noch vor der nächsten Wahl zu erwarten sein.
Erstellt am 06.12.2016 um 23:33 Uhr von ganther
Da habe ich andere Erfahrungen...