MA fotografieren bei der Arbeit
Was kann ich Unternehmen wenn Fotos von Ma gemacht werden wenn sie am arbeite sind. Ist das zulässigen?
Community-Antworten (7)
09.12.2013 um 08:05 Uhr
Frag den Fotografen und den der ihn reingelassen hat ( AG ) , ob die Zustimmung der betroffenen MA vorliegt ( Betrifft ja die Presönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild etc.)
09.12.2013 um 08:58 Uhr
Soweit ich weiß, ist das Fotografieren (fast) immer zulässig. Eine Zustimmung des Mitarbeiters braucht man erst zur Veröffentlichung. Diese Zustimmung kann er verweigern oder auf bestimmte Veröffentlichungen beschränken.
09.12.2013 um 10:15 Uhr
Das Mitarbeiterfoto
Bereits die Anfertigung einer Fotografie setzt aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechtsin der Regel die Erlaubnis des Mitarbeiters voraus (VGH Mannheim, Urteil vom 8. 5. 2008, Az.: 1 S 2914/07).
Die Nutzung des Mitarbeiterfotos
Erst im zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob und wie dieses Mitarbeiterfoto im Anschluss gegebenenfalls genutzt werden darf. Denn die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses im Allgemeinen ? sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung ? begründet einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebu?hr für die abgebildete Person, ohne dass es darauf ankommt, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wa?re, gegen Entgelt Lizenzen fu?r die Verbreitung und o?ffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzura?umen (BGH, Urteil vom 26.10.2006, Az.: I ZR 182/04). Unabhängig von Zahlungsansprüchen bestehen bei Verletzungen des Rechts am eigenen Bild auch Unterlassungsansprüche des Abgebildeten.Das entscheidende Gesetz ist vorliegend das KunstUrhG, insbesondere §22 und §23 KunstUrhG..mehr......http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-mitarbeiterfotos-vs-datenschutz/
09.12.2013 um 10:15 Uhr
Lies doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Für den BR stellt sich zunächst die Frage, wer fotografiert denn da und zu welchem Zweck? Also zunächst einmal Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG nutzen.
09.12.2013 um 11:08 Uhr
Danke, marlene. Wieder was gelernt. Dann haben wir es bei uns das letzte Mal wohl nicht so ganz richtig gemacht.
09.12.2013 um 12:52 Uhr
Ja, hin und wieder hilft wie auch hier, ganz einfach Tante GOOGLE.DE
09.12.2013 um 13:26 Uhr
Die Herstellung eines Bildnisses ohne Zustimmung der betroffenen Person fällt nicht unter das KUG. Nur die Veröffentlichung.
Verwandte Themen
Muss ich mich fotografieren lassen - für ein neues Organigramm?
Hallo, in unserer Firma sollen für ein neues Organigramm Fotos gemacht und hinterlegt werden. Angeblich nur für den Internen gebrauch! Ist dies zulässig? Muss ich mich fotografieren lassen, oder kann
Fotografieren
Nein, einen Beschluß für diese Art Fotos machen gibt es nicht. Aber eine BV zum fotografieren von Arbeitsabläufen.
Arbeitnehmer fotografieren?
Hallo, heute kam eine Kollegin zu mir und hat mir berichtet, dass sie von einem Abteilungsleiter beim "quatschen" fotografiert wurden sein soll. Das "Erwischen" ist ihr ziemlich egal und es geht ihr n
Arbeitsverträge Gleichbehandlung - ist es möglich, in einem Unternehmen für gleiche Personengruppen (Call-Center-Agents) unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Pflichten zu haben?
Hallo, ist es möglich, in einem Unternehmen für gleiche Personengruppen (Call-Center-Agents) unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Pflichten zu haben. Z.B. bei einem steht etwas zu
Kann der Arbeitgeber verlangen, die BR-Arbeit auf andere BR-Mitgleider in einem Verhältnis zu verteilen um meine BR-Arbeit wieder auf 50% zu senken?
Ich bin BRV. Wir sind das erste Gremium (BR wurde neu gewählt - es gab vorher keinen). Wir sind ein 7er Gremium (125 Mitarbeiter) Aufgrund meiner erfordelichen BR Arbeit als Vors. war ich bisher mit