Erstellt am 28.10.2015 um 10:57 Uhr von Dezibel
Sprich mit dem Arbeitgeber, dass er solche Sachen SOFORT unterbindet.
Abgesehen davon, dass Quatschen nicht fotografiert werden kann, dafür braucht man wenigstens ein Video mit Ton, soll der Abteilungsleiter sich mal mit der Gesetzeslage Recht am eigenen Bild befassen.
> ... sagte aber, dass er das darf ...
Na da frag ihn doch mal ganz unter Kollegen, wo er das gelesen haben will ....
Erstellt am 28.10.2015 um 11:11 Uhr von gironimo
>Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist.< Ist es das?
Mal abgesehen von den individualrechtlichen Fragen (Recht auf das eigene Bild u.s.w.), kommt da natürlich auch noch die Frage der "Ordnung im Betrieb" dazu.
Und natürlich auch - wie Dezibel schon schreibt: Was sagt schon die Momentaufnahme?
Erstellt am 28.10.2015 um 11:14 Uhr von BRStefan
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da hast du eine gute Sache angesprochen. Selbst wenn es ein Foto gibt, dann wurde eine Putzkraft fotografiert, wie sie mit einer anderen Putzkraft spricht. Vielleicht war es ja ein Dienstgespräch, also selbstverständlich war es das und auf jeden Fall ist es eine Frechheit, dass hier Arbeitsnehmer fotografiert werden. Ich würde gern den Weg zur Chefetage wählen, möchte aber die Kollegin nicht übergehen, zumal ich keine Beweise habe. Wenn sich die Vermutung als Tatsache herausstellt, wird es hier aber sicher ein Machtwort geben.
Erstellt am 28.10.2015 um 11:31 Uhr von BRStefan
>Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist.< Ist es das?
Ich habe gegoogelt und div. Seiten gefunden, wo Gerichte dies bestätigt haben.
Aber es sind jedes Mal deutlichere Gründe als das "Unterhalten". Diebstahl oder arbeiten bei Krankschreibung.
Erstellt am 28.10.2015 um 12:55 Uhr von Fragenmann
Der Abteilungsleiter scheint jedenfalls noch weniger zu zun zu haben als eure Reinigugnskräfte ;)
Erstellt am 29.10.2015 um 07:56 Uhr von Erbsenzähler
@BRStefan
Unter diesem Link findest du ein Urteil zum Thema Fotografieren. Es passt zwar nicht zu der Geschichte hier, weil da jemand in der Arbeitsunfähigkeit sein Auto gewaschen hat.
http://www.hensche.de/Arbeitnehmer_fotgrafieren_Arbeitnehmer_zu_Beweiszwecken_fotografieren_LAG_Rheinland-Pfalz_10SaGa3-13.html
Aber in diesem Fall bekam der AG Recht. Aber hier? Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.