Hallo, heute kam eine Kollegin zu mir und hat mir berichtet, dass sie von einem Abteilungsleiter beim "quatschen" fotografiert wurden sein soll. Das "Erwischen" ist ihr ziemlich egal und es geht ihr nur darum, dass sie fotografiert wurde. Zu recht, wie ich finde! Sie hat es aber nur über 10 Ecken gehört und daher ist sie direkt den "Fotografen" gefragt. Er hat es weder bestätigt, noch verneint, sagte aber, dass er das darf und sie in Zukunft einfach vorsichtiger sein soll. Und will er die Sache mit den Personen klären, die behaupten, dass er auf den Auflöser gedrückt hat und sagt ihr dann wieder bescheid.

Als BR möchte/muss ich aktiv werden, wenn sich herausstellt, dass er das Foto gemacht hat.
Min. ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter wird es geben....

Nun aber zu meiner Frage... :-)
Ich gehe mal fest davon aus, dass er kein Foto von einem Kollegen ohne deren Einverständnis machen darf! Ich weiß noch, dass bei der Kameraüberwachung von Maschinen auch der BR gefragt wurde und es wichtig war, dass keine Personen zu sehen sind. Aber welcher Gesetzestext kommt ihr ins Spiel?

Eure Meinung interessiert mich hier auch besonders!

Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist.
Z.b. wenn ein krankgeschriebener AN bei einer anderen Arbeit fotografiert wird
oder wenn ein AN lange Finger macht. Aber ich fnde es nicht verhältnismäßig, wenn ein AN beim "quatschen" fotografiert werden darf. Besonders auch, weil die Kollegin weder auffällig ist, noch als Dauerredner bekannt ist...

Danke und Gruß
Stefan