W.A.F. LogoSeminare

Arbeitnehmer fotografieren?

B
BRStefan
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, heute kam eine Kollegin zu mir und hat mir berichtet, dass sie von einem Abteilungsleiter beim "quatschen" fotografiert wurden sein soll. Das "Erwischen" ist ihr ziemlich egal und es geht ihr nur darum, dass sie fotografiert wurde. Zu recht, wie ich finde! Sie hat es aber nur über 10 Ecken gehört und daher ist sie direkt den "Fotografen" gefragt. Er hat es weder bestätigt, noch verneint, sagte aber, dass er das darf und sie in Zukunft einfach vorsichtiger sein soll. Und will er die Sache mit den Personen klären, die behaupten, dass er auf den Auflöser gedrückt hat und sagt ihr dann wieder bescheid.

Als BR möchte/muss ich aktiv werden, wenn sich herausstellt, dass er das Foto gemacht hat. Min. ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter wird es geben....

Nun aber zu meiner Frage... :-) Ich gehe mal fest davon aus, dass er kein Foto von einem Kollegen ohne deren Einverständnis machen darf! Ich weiß noch, dass bei der Kameraüberwachung von Maschinen auch der BR gefragt wurde und es wichtig war, dass keine Personen zu sehen sind. Aber welcher Gesetzestext kommt ihr ins Spiel?

Eure Meinung interessiert mich hier auch besonders!

Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist. Z.b. wenn ein krankgeschriebener AN bei einer anderen Arbeit fotografiert wird oder wenn ein AN lange Finger macht. Aber ich fnde es nicht verhältnismäßig, wenn ein AN beim "quatschen" fotografiert werden darf. Besonders auch, weil die Kollegin weder auffällig ist, noch als Dauerredner bekannt ist...

Danke und Gruß Stefan

1.70606

Community-Antworten (6)

D
Dezibel

28.10.2015 um 11:57 Uhr

Sprich mit dem Arbeitgeber, dass er solche Sachen SOFORT unterbindet. Abgesehen davon, dass Quatschen nicht fotografiert werden kann, dafür braucht man wenigstens ein Video mit Ton, soll der Abteilungsleiter sich mal mit der Gesetzeslage Recht am eigenen Bild befassen.

... sagte aber, dass er das darf ... Na da frag ihn doch mal ganz unter Kollegen, wo er das gelesen haben will ....

G
gironimo

28.10.2015 um 12:11 Uhr

Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist.< Ist es das?

Mal abgesehen von den individualrechtlichen Fragen (Recht auf das eigene Bild u.s.w.), kommt da natürlich auch noch die Frage der "Ordnung im Betrieb" dazu.

Und natürlich auch - wie Dezibel schon schreibt: Was sagt schon die Momentaufnahme?

B
BRStefan

28.10.2015 um 12:14 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da hast du eine gute Sache angesprochen. Selbst wenn es ein Foto gibt, dann wurde eine Putzkraft fotografiert, wie sie mit einer anderen Putzkraft spricht. Vielleicht war es ja ein Dienstgespräch, also selbstverständlich war es das und auf jeden Fall ist es eine Frechheit, dass hier Arbeitsnehmer fotografiert werden. Ich würde gern den Weg zur Chefetage wählen, möchte aber die Kollegin nicht übergehen, zumal ich keine Beweise habe. Wenn sich die Vermutung als Tatsache herausstellt, wird es hier aber sicher ein Machtwort geben.

B
BRStefan

28.10.2015 um 12:31 Uhr

Mit ist klar, dass ein Foto bei einem Vergehen als Beweismittel legitim ist.< Ist es das?

Ich habe gegoogelt und div. Seiten gefunden, wo Gerichte dies bestätigt haben. Aber es sind jedes Mal deutlichere Gründe als das "Unterhalten". Diebstahl oder arbeiten bei Krankschreibung.

F
Fragenmann

28.10.2015 um 13:55 Uhr

Der Abteilungsleiter scheint jedenfalls noch weniger zu zun zu haben als eure Reinigugnskräfte ;)

E
Erbsenzähler

29.10.2015 um 08:56 Uhr

@BRStefan Unter diesem Link findest du ein Urteil zum Thema Fotografieren. Es passt zwar nicht zu der Geschichte hier, weil da jemand in der Arbeitsunfähigkeit sein Auto gewaschen hat. http://www.hensche.de/Arbeitnehmer_fotgrafieren_Arbeitnehmer_zu_Beweiszwecken_fotografieren_LAG_Rheinland-Pfalz_10SaGa3-13.html Aber in diesem Fall bekam der AG Recht. Aber hier? Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Ihre Antwort