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Arbeitsverträge Gleichbehandlung - ist es möglich, in einem Unternehmen für gleiche Personengruppen (Call-Center-Agents) unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Pflichten zu haben?

B
BR-Vorsitz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es möglich, in einem Unternehmen für gleiche Personengruppen (Call-Center-Agents) unterschiedliche Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Pflichten zu haben. Z.B. bei einem steht etwas zur Kleiderordnung (eigentlich ja § 87 BetrVG) drin, andere wieder müssen sich gegebenfalls für Werkezwecke etc. fotografieren lassen usw. aber alle machen die gleiche Arbeit und gehören der gleichen Personengruppe an? Wir haben Formulararbeitsverträge. Bei neu eingestellten MA sind schon Versetzungsklauseln aufgenommen worden!

Vielen lieben Dank!

2.35201

Community-Antworten (1)

P
paula

23.09.2006 um 04:31 Uhr

also wenn der AG lust hat kann er jeden arbeitsvertrag anders gestalten. ob das sinnvoll ist, ist eine andere frage. ihr solltet aber darauf achten das eure mitbestimmungsrecht - stichwort kleiderordnung -gewahrt werden

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