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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalabteilung generell im CC

Z
ZABRM
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Vorstand wünscht, dass wir generell die Personalabteilung im CC zum Thema der Änderung der Betriebsvereinbarung berücksichtigt wird.

Wir möchten das nicht mit der Begründung, dass die dritte Partei nicht von uns ausgehend per se miteinbezogen sein soll. Der Vorstand ggf. diese selber miteinbeziehen kann.

Unsere Frage, ist die Begründung ausreichend, oder hat die Personalabteilung hier eine Sonderstellung, so dass diese auf Wunsch des Vorstand von uns generell ins CC genommen werden muss?

Etwas naive Frage, ich freue mich aber dennoch auf eure Antwort :).

Liebe Grüße

001

Community-Antworten (1)

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DummerHund

07.07.2023 um 11:13 Uhr

Ein Vorstand kann euch nicht vorgeben wie ihr zu arbeiten habt im BR.

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