Aufgrund von einigen Mandatsniederlegungen fallen wir unter die gesetzliche Vorgabe von 9 BRMlern und müssen Neuwahlen einleiten. Dafür muss ein Wahlvorstand bestellt werden. Aus der Mitarbeiterschaft gab es bisher nur eine Meldung, dabei mitzuwirken. Wie geht es weiter, wenn sich keine anderen MA finden, im Wahlvorstand mitzuwirken? Die restlichen BRMler haben keine Motivation, im Wahlvorstand mitzuwirken. Die BRMler müssen nicht zwingend den Wahlvorstand bilden. Das wollen sie auch nicht, um sich keine "Mauscheleien" unterstellen lassen zu müssen.