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Darf ein mittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied über eine Einstellung nach §99 mitentscheiden?

R
Ratschlag
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, ein Betriebsratsmitglied hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben und hat eine Absage erhalten. Eine andere Kollegin soll diese Stelle erhalten. In der Betriebsratssitzung sollte über die Stellenbesetzung abgestimmt werden. Ein Teil der Br-Mitglieder meinten, dass die Mitbewerberin (Betriebsratsmitglied) nicht an der Abstimmung teilnehmen darf, da sie betroffen sei. Die anderen meinten sie wäre nicht unmittelbar betroffen oder gar nicht betroffen (da Ablehnung) und könne demnach an der Abstimmung teilnehmen. Was ist nun richtig?

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Community-Antworten (3)

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wölfchen

11.11.2010 um 20:38 Uhr

. . . kommt ganz darauf an! Wenn das BR-Mitglied die Ablehnung akzeptiert hat, und es jetzt nur noch um den anderen Bewerber geht, kann das BRM an der Abstimmung teilnehmen. Läuft es hingegen darauf hinaus, dass die andere Bewerbung abgelehnt werden soll, weil das BRM höherrangige Ansprüche hätte, dann kann das BRM zwar mitdiskutieren, aber zur Abstimmung ist es außen vor . . .

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Pandabeer

12.11.2010 um 00:36 Uhr

Wolf

Wie kommst du denn auf die Idee? Für mich besteht Grund für eine Betroffenheit

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Petrus

12.11.2010 um 10:48 Uhr

@panda: Es liegt aber nur eine mittelbare Betroffenheit vor. Die reicht m.E. nicht für eine Verhinderung.

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