Ersatzmitglied - Nachrücker - kein Geschlecht in der Minderheit
Wir sind ein 3-köpfiger Betriebsrat. Wir hatten bei unserer BR-Wahl eine Patt Situation was die Geschlechterfrage anging, d.h. die gleiche Anzahl an Männern und Frauen im Betrieb. Nachdem nun eines unserer Mitglieder ausgeschieden ist und wir wieder eine Patt-Situation haben, würde laut Wahlniederschrift ein männlicher Kollege nachrücken. Dieser hat auf das Amt verzichtet. DIe nächste auf der Liste wäre eine Frau. Wir sind der Meinung, dass diese nachrücken kann und muss obwohl der BR damit komplett aus weiblichen Mitgliedern bestehen würde. Ist das richtig oder muss jetzt ein männlicher Kandidat nachrücken?
Community-Antworten (5)
13.08.2009 um 17:44 Uhr
@kinobetriebsrat
auch beim Nachrücken muss das Thema "Minderheitengeschlecht" beachtet werden. Da kann es dann geschehen, dass ggf. wegen dem Thema "Minderheit" für ein BRM der Liste 1 ein EBRM der Liste 2 nachrückt, weil Liste 1 das Thema "Minderheit" nicht mehr beachten/ bedienen kann. Also es müsste ein Man aus der Liste 1 nachrücken, Liste 1 hat aber nur noch Frauen, Liste 2 hat aber noch Männer, dann rück der Man der Liste 2 für den fehlenden Man der Liste 1 nach. Nur wenn es auf Grund der Nachrücker nicht mehr möglich ist, kann es unberücksichtichtigt bleiben.
13.08.2009 um 18:08 Uhr
Wir hatten allerdings keine Listenwahl, sondern eine Personenwahl. Unser BR besteht auch lediglich aus drei Mitgliedern.
13.08.2009 um 18:57 Uhr
@kinobetriebsrat
eine echte Patt Situation? Z.B. 15:15? Wenn dem tatsächlich so sein sollte, gibt es tatsächlich keine Minderheit. Ergo auch keine Minderheitenquote.
Eine solche Patt Situation ist aber in der Praxis eher selten. Immerhin geht es hier um die Geschlechter der AN und nciht der Kandidaten für einen BR!
13.08.2009 um 19:06 Uhr
Wir haben tatsächlich eine wirkliche Patt-Situation der Gesamtheit der Arbeitnehmer. Das ist nicht auf die Kandidaten für den Betriebsrat bezogen. Ich möchte allerdings ganz sicher gehen, da unser AG die Zusammensetzung des BR anzweifelt. In der Fachliteratur wird immer nur auf das Geschlecht in der Minderheit eingegangen, aber nicht auf solch eine Situation. Vielleicht könnte mir irgendjemand einen Paragraphen nennen auf den ich mich beziehen kann.
Vielen Dank schon mal im voraus.
13.08.2009 um 19:26 Uhr
@kinobetriebsrat
Kann keiner - gibt es nicht im BetrVG. Da steht halt nur vom Geschlecht in der Minderheit gesprochen. Wenn es keine gibt, kann es eine solche Quote nicht geben.
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