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Betriebsratsarbeit - Rechnung von Externen

P
PaulBreitner
Dez 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben einen Rechtsanwalt in einem Verfahren beauftragt, und haben dummerweise vergessen, dass vorher mit der Geschäftsführerin abzusprechen.

Die Geschäftsführerin hat bisher die Rechnung nicht bezahlt. Der Rechtsanawalt hat uns gebeten die Geschäftsführerin daran zu erinnern die Rechnung zu bezahlen, das taten wir. Zudem haben wir im Auftrag des Rechtsanwaltes die Rechnung bei der Geschäftsführerin angemahnt. Wir haben sogar 3 Beschlüsse dem Arbeitgeber gegeben die ihn auffordern die Rechnung zu bezahlen.

Dei Geschäftsführerin sagt uns, das Thema würde uns nicht angehen, das betrifft einzig den Rechtsanwalt und den Arbeitgeber. Der Rechtsanwalt ist schliesslich kein Angehöriger des Betriebes. Auch generell geht es den BR nicht an welche Rechnungen von externen Firmen bezahlt werden oder nicht.

Ist das anmahnen von Rechnungen durch den BR und/oder die Anforderungen an die Geschäftsführerin die Rechung zu bezahlen überhaupt Betriebsratsarbeit? Können wir zu dem Thema überhaupt Beschlüsse fassen?

Gruss und danke PaulBreitner

1.07807

Community-Antworten (7)

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NickNeu

29.11.2016 um 18:03 Uhr

Hi,

Das Anmahnen von RA Rechnungen durch den BR hat keine, nur eine moralische (ihr setzt euch für den RA ein) Wirkung, denn der AG schuldet dem RA Geld. Der BR steht da aussen vor.

Aber:

Ein Betriebsrat kann lt. § 80 Abs. 3 BetrVG unter gewissen Umständen einen Sachverständigen hinzuziehen, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Für die Hinzuziehung des Sachverständigen müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein: -Es muss notwendig sein, den Sachverständigen hinzuzuziehen, -die vom Arbeitgeber angebotene interne oder externe Hilfe muss ausgeschöpft sein und -es muss darüber eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden, der Arbeitgeber muss also zustimmen.

Wirklich Wichtig: In jedem Fall ist es erforderlich, dass über die Hinzuziehung des Sachverständigen eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeigeführt wird - der Betriebsrat darf einen Sachverständigen in keinem Fall eigenmächtig bestellen.

Ausnahme: Der RA kostet nix (mancher AG versucht auch kostenlosen Sachverstand zu verhindern) oder ihr beauftragt einen RA vor dem Arbeitsgericht für euch tätig zu werden oder in einer Einigungsstelle.

Aber auch dort: Der AG muss den RA bezahlen. Da muss der RA schon selber ran.

G
gironimo

29.11.2016 um 18:09 Uhr

Finde ich schon merkwürdig. Das der Anwalt Euch mal fragen lässt o.k. - aber dann soll er sich schon einmal selber um sein Geld kümmern.

wir haben einen Rechtsanwalt in einem Verfahren beauftragt<

zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des BR vor dem ArbG, ist der Anwalt nicht Sachverständiger sondern Prozessbevollmächtigter. Dazu bedarf es dann keiner vorherigen Verständigung mit dem AG.

N
NickNeu

29.11.2016 um 18:12 Uhr

@gironimo: Prozessbevollmächtigter, genau nach diesem Wort habe ich bei den Ausnahmen gesucht. Danke

G
ganther

29.11.2016 um 18:17 Uhr

Fall des § 40 BetrVG. Der BR sollte Euch sagen können was zu tun ist, damit er an sein Geld kommt ;)

E
Ernsthaft

29.11.2016 um 23:11 Uhr

@ NickNeu „Das Anmahnen von RA Rechnungen durch den BR hat keine, nur eine moralische (ihr setzt euch für den RA ein) Wirkung, denn der AG schuldet dem RA Geld. Der BR steht da aussen vor.“

Über das moralische, und vor allem darüber, wer hier der Anspruchsinhaber ist, würde ich aber noch einmal ernsthaft nachdenken.

@ gironimo „Finde ich schon merkwürdig. Das der Anwalt Euch mal fragen lässt o.k. - aber dann soll er sich schon einmal selber um sein Geld kümmern.“

Auch du solltest das Ausgesagte besser noch einmal überdenken.

@PaulBreitner

Um was für eine Art von Verfahren handelt es sich den hier?

P
PaulBreitner

30.11.2016 um 12:30 Uhr

da ging um den Einsatz einer Einigungsstelle. Das Gericht hat unserern Antrag abgelehnt, weil er rechtlich unbegründet war, also von vornhinein zum Scheitern verurteilt war.

Ich habe also richtig verstanden, dass unsere Beschäftigung mit den Rechnungen des Anwaltes keine BR-Angelegenheit ist, und darausfolgend die Zeit die wir dafür verwendet haben keine BR-Arbeit ist.

Gruß PaulBreitner

K
Kölner

30.11.2016 um 14:12 Uhr

@PaulBreitner Das kann man so verstehen nach den Ausführungen von gironimo. Das kann aber auch völlig verkehrt sein. Ohne Euch/Dir Angst machen zu wollen: Das Ganze kann schön viel Ärger nach sich ziehen.

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