Erstellt am 29.11.2016 um 17:03 Uhr von NickNeu
Hi,
Das Anmahnen von RA Rechnungen durch den BR hat keine, nur eine moralische (ihr setzt euch für den RA ein) Wirkung, denn der AG schuldet dem RA Geld. Der BR steht da aussen vor.
Aber:
Ein Betriebsrat kann lt. § 80 Abs. 3 BetrVG unter gewissen Umständen einen Sachverständigen hinzuziehen, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
Für die Hinzuziehung des Sachverständigen müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:
-Es muss notwendig sein, den Sachverständigen hinzuzuziehen,
-die vom Arbeitgeber angebotene interne oder externe Hilfe muss ausgeschöpft sein und
-es muss darüber eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden, der Arbeitgeber muss also zustimmen.
Wirklich Wichtig: In jedem Fall ist es erforderlich, dass über die Hinzuziehung des Sachverständigen eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeigeführt wird - der Betriebsrat darf einen Sachverständigen in keinem Fall eigenmächtig bestellen.
Ausnahme: Der RA kostet nix (mancher AG versucht auch kostenlosen Sachverstand zu verhindern) oder ihr beauftragt einen RA vor dem Arbeitsgericht für euch tätig zu werden oder in einer Einigungsstelle.
Aber auch dort: Der AG muss den RA bezahlen. Da muss der RA schon selber ran.
Erstellt am 29.11.2016 um 17:09 Uhr von gironimo
Finde ich schon merkwürdig. Das der Anwalt Euch mal fragen lässt o.k. - aber dann soll er sich schon einmal selber um sein Geld kümmern.
>wir haben einen Rechtsanwalt in einem Verfahren beauftragt<
zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des BR vor dem ArbG, ist der Anwalt nicht Sachverständiger sondern Prozessbevollmächtigter. Dazu bedarf es dann keiner vorherigen Verständigung mit dem AG.
Erstellt am 29.11.2016 um 17:12 Uhr von NickNeu
@gironimo: Prozessbevollmächtigter, genau nach diesem Wort habe ich bei den Ausnahmen gesucht. Danke
Erstellt am 29.11.2016 um 17:17 Uhr von ganther
Fall des § 40 BetrVG. Der BR sollte Euch sagen können was zu tun ist, damit er an sein Geld kommt ;)
Erstellt am 29.11.2016 um 22:11 Uhr von Ernsthaft
@ NickNeu
„Das Anmahnen von RA Rechnungen durch den BR hat keine, nur eine moralische (ihr setzt euch für den RA ein) Wirkung, denn der AG schuldet dem RA Geld. Der BR steht da aussen vor.“
Über das moralische, und vor allem darüber, wer hier der Anspruchsinhaber ist, würde ich aber noch einmal ernsthaft nachdenken.
@ gironimo
„Finde ich schon merkwürdig. Das der Anwalt Euch mal fragen lässt o.k. - aber dann soll er sich schon einmal selber um sein Geld kümmern.“
Auch du solltest das Ausgesagte besser noch einmal überdenken.
@PaulBreitner
Um was für eine Art von Verfahren handelt es sich den hier?
Erstellt am 30.11.2016 um 11:30 Uhr von PaulBreitner
da ging um den Einsatz einer Einigungsstelle. Das Gericht hat unserern Antrag abgelehnt, weil er rechtlich unbegründet war, also von vornhinein zum Scheitern verurteilt war.
Ich habe also richtig verstanden, dass unsere Beschäftigung mit den Rechnungen des Anwaltes keine BR-Angelegenheit ist, und darausfolgend die Zeit die wir dafür verwendet haben keine BR-Arbeit ist.
Gruß
PaulBreitner
Erstellt am 30.11.2016 um 13:12 Uhr von Kölner
@PaulBreitner
Das kann man so verstehen nach den Ausführungen von gironimo. Das kann aber auch völlig verkehrt sein.
Ohne Euch/Dir Angst machen zu wollen: Das Ganze kann schön viel Ärger nach sich ziehen.