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Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit Arbeitsschutz-Firma / Betriebsarzt

S
see-see
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere Firma hat eine externe SiFa sowie einen externen Betriebsarzt bestellt, beide angestellt in einer Dienstleistungsgesellschaft. Nun gab es eine Datenschutzpanne: ein MA hat die Untersuchungsbefunde eines anderen MA von der externen Firma zugestellt bekommen. Zur Untersuchung des Vorfalls hat unser Arbeitgeber lediglich den Datenschutzbeauftragten der externen Firma kontaktiert. Unser Arbeitgeber ist der Ansicht, dass er für dessen Verstöße nicht verantwortlich sei. Ich bin der Meinung, dass unser Arbeitgeber sehr wohl in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass sein Auftragsnehmer (die externe Firma) die Daten seiner Beschäftigten ordentlich schützt und bei einem solchen Zwischenfall auch unser Datenschutzbeauftragter mit im Boot ist... Braucht es eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit der externen Firma?

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Community-Antworten (1)

P
paula

15.12.2020 um 18:25 Uhr

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