Abzug einer Rechnung vom Lohn
Als Kraftfahrer muss ich alle 5 Jahren 5 Vortbildungsmodule machen . Das war im Mai 2019 beendet . Ende September bin ich krank geworden . Nach 12 Tagen bin ich aus dem Krankenhaus entlassen worden und finde zu hause eine Rechnung von meiner Firma über 3 Vortbildungsmodule zuzüglich 19% Mehrwertsteuer . Insgesammt bin ich 3,5 Monate , bis Mitte Januar , krank gewesen . Von Anfang an war ich im Krankengeldmodus . Die Firma hat der Krankenkasse zu verstehen gegeben , das ich bis zum 03.10.19 bezahlt werde . Für die drei Tage habe ich weder Krankengeld bekommen noch das Gehalt von der Firma . Ich bin von 25 Fahrern der Einzigste bis heute , 25.3.2020 , der eine Rechnung bekommen hat . Am letzten Wochenende habe ich erst die Abrechnung für die drei Tage bekommen . Es ist nichts verrechnet worden , so wie der Rechtsanwalt der Firma behauptet hatte .ist das rechtens ?
Community-Antworten (2)
30.03.2020 um 09:50 Uhr
Höre lieber nicht auf den Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Nimm dir selbst einen oder lasse dich von der Gewerkschaft vertreten.
30.03.2020 um 13:47 Uhr
@Rolf.H Mal guggen ob ich das zusammen kriege. Grundsätzlich ist es ja so das wir Berufskraftfahrer den Nachweis nach dem BKrFQG selber erbringen müssen; mit dem Eintrag der 95 in unserer Fahrerkarte. Heißt auch die Kosten (zwischen 70-90 € pro Modul bei Fahrschulen) plus Kosten für neue Fahrerkarte Führerschein und ärztlicher Untersuchung. In den meisten Fällen und gerade wegen fehlender Fahrer übernehmen die AG aber die Kosten. Problem bei dir könnte jetzt sein, das man bei dir im Betrieb ganz clever sein wollte und evtl. dennoch einen Fehler begangen hat. Faktisch wirst du ja als Krank geführt. Hier denkt man sich dann wohl, wer krank ist dem Kann ich keine Weiterbildung zahlen......wie soll ich das finanztechnisch machen. Der Fehler hier ist die 3 Tage krank aus dem Oktober mit den Kosten der Weiterbildung 1:1 auf zu rechnen. Dies kann so nicht passen. Bevor du hier was unternimmst, schau einmal ob die Rechnung von euer Firma stammt oder aber von dem Bildungsveranstalter. Dann würde ich noch mal mit der Perso bei euch ein Gespräch zur Aufklärung suchen. Und erst wenn das nichts bringt würde ich einen Anwalt oder BR zur Hilfe hinzu ziehen.
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